Das OVG Bremen hat die Berufung eines Feuerwehrbeamten gegen seine Entfernung aus dem Dienst zurückgewiesen (Urteil vom 28.05.2025 – 4 LD 24/25). Bereits das VG hatte im November 2024 entschieden, dass der Mann dauerhaft aus dem Beamtenverhältnis zu entfernen sei. Als Dienstherrin hatte die Freie Hansestadt Bremen Disziplinarklage erhoben.
Der Feuerwehrmann soll in mehreren WhatsApp-Gruppen sowie in Einzelchats Dateien mit menschenverachtendem, rassistischem und rechtsextremem Inhalt versendet haben. Darunter waren Bildnachrichten mit Bezug zu Adolf Hitler, Hakenkreuzen und Darstellungen, die Personen wegen ihrer Herkunft oder Hautfarbe verächtlich machten oder ausgrenzten. Diese Inhalte wertete das OVG als eine "Bagatellisierung" und teilweise als "Glorifizierung des NS-Regimes".
OVG: Verstoß gegen Verfassungstreue
Der Feuerwehrbeamte habe schuldhaft gegen seine Pflicht zur Verfassungstreue und zum Wohlverhalten verstoßen, stellte der für Disziplinarsachen zuständige Senat des OVG klar. Die geteilten Inhalte verletzten die Menschenwürde und offenbarten eine innere Einstellung, die mit dem Status eines Beamten unvereinbar sei.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision kann beim BVerwG eingelegt werden.