OVG Berlin-Brandenburg: Wegen Rechtsmissbrauchs kein Anspruch auf Informationszugang für geschädigte Anleger

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 22.02.2018 vier Klagen geschädigter Anleger der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West AG auf Informationszugang zu Unterlagen des Bundesfinanzministeriums wegen Rechtsmissbrauchs abgewiesen. Die Kanzlei, die die Anleger vertrete, habe massenhaft solche Anträge gestellt und Klagen erhoben, nur um Gebührenansprüche zu generieren. Gegen das Urteil kann Revision eingelegt werden (Az.: OVG 12 B 16.17 bis OVG 12 B 19.17).

Kanzlei erhob massenhaft Klagen auf Informationszugang

Vertreten wurden die Kläger im erstinstanzlichen wie im Berufungsverfahren von einer Rechtsanwaltskanzlei aus Jena, die in der Vergangenheit wiederholt eine Vielzahl von identischen Informationsanträgen sowohl bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als auch dem Bundesfinanzministerium gestellt hat. An die Namen und Adressen der betroffenen Anleger gelangte die Kanzlei regelmäßig über Verbraucherschutzorganisationen, namentlich einen Verein, der von dem Kanzleiinhaber mitbegründet worden war. Seit 2012 wurden beim Verwaltungsgericht Berlin in acht Komplexen insgesamt mehr als 1.500 Klagen auf Informationszugang erhoben. Im Komplex der Wohnungsbaugesellschaft sind von den Rechtsanwälten mehr als 500 gleichlautende Informationsanträge beim Bundesministerium gestellt und mehr als 200 Klagen erhoben worden.

OVG bestätigt Rechtsmissbrauch

Das Verwaltungsgericht Berlin wies die Klagen als rechtsmissbräuchlich und damit unzulässig ab. Es nahm aufgrund einer Reihe von Indizien an, dass die zahlreichen Anträge und Klagen allein dem Zweck dienten, anwaltliche Gebührenansprüche zu generieren und daher rechtsmissbräuchlich seien. Das OVG hat sich dem im Ergebnis angeschlossen und in der Sache entschieden, dass die behördliche Ablehnung des Informationszugangs wegen Rechtsmissbrauchs nicht zu beanstanden sei.

OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22.02.2018 - 12 B 16.17

Redaktion beck-aktuell, 23. Februar 2018.

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