Übermäßiges Verweilen soll verhindert werden
Neben vielen anderen Regelungen zum Spielerschutz enthält das Berliner Spielhallengesetz eine Vorschrift, nach der in Spielhallen keine Bedingungen geschaffen werden dürfen, die zum übermäßigen Verweilen in Spielhallen verleiten können. Auf diese Vorschrift hatte das Bezirksamt die an den Spielhallenbetreiber zum Zweck des Jugend- und Spielerschutzes erlassene Auflage gestützt. Der Spielhallenbetreiber hatte gegen die Auflage geklagt.
Senatorin: Jugend- und Spielerschutz haben oberste Priorität
"Jugend- und Spielerschutz sind oberste Priorität. Daher ist es wichtig, jegliche Anreize, die glücksspielsüchtige Menschen zum längeren Verweilen in einer Spielhalle verleiten können, entfernen zu lassen“, sagte Ramona Pop, Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe im Anschluss an die Entscheidung. Zum Zwecke des Jugend- und Spielerschutzes sei die konsequente Durchsetzung der Vorschriften des Spielhallengesetzes Berlin unabdingbar, so die Politikerin weiter.