Tesla darf mit Anlagentests in Grünheide starten

Tesla darf bereits vor der Genehmigung des Gesamtvorhabens "Gigafactory" in Grünheide mit Anlagentests starten. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in einem Eilverfahren entschieden und die Beschwerde zweier Umweltverbände zurückgewiesen. Der Eilantrag gegen die vorzeitige Zulassung von Anlagentests sei bereits unzulässig.

Anlagentests vor Genehmigung zugelassen

Gegenstand des Verfahrens ist die vom Landesamt für Umwelt am 01.06.2021 erteilte und für sofort vollziehbar erklärte 15. Zulassung zur vorzeitigen Durchführung von Maßnahmen. Die Zulassung erlaubt bereits vor Erteilung der Genehmigung des Gesamtvorhabens die Erprobung schon installierter Anlagen und Aggregate der Betriebseinheiten Gießerei, Lackiererei und Karosseriebau sowie den Einbau und die Nutzung von Tanks zu Spül- und Testzwecken. Den dagegen gerichteten Eilantrag des NABU Brandenburg und der Grünen Liga Brandenburg hatte das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) abgelehnt. Dagegen legten die Verbände Beschwerde ein.

OVG: Gefahren für Natur und Umwelt durch vorzeitige Anlagentests nicht dargelegt

Die Beschwerde hatte keinen Erfolg. Der Eilantrag der Verbände sei bereits unzulässig gewesen. Die Zulässigkeit des Rechtsmittels eines Umweltverbandes setze nach dem Umweltrechtsbehelfsgesetz unter anderem voraus, dass der Verband geltend macht, "durch die Entscheidung" in seinem satzungsgemäßen Aufgabenbereich – hier des Schutzes von Natur und Umwelt – berührt zu sein. Maßgebliche Entscheidung sei die angefochtene Zulassung des vorzeitigen Beginns. Eventuelle Beeinträchtigungen durch die noch ausstehende Genehmigung des Gesamtvorhabens "Gigafactory" oder dessen möglicherweise störfallrelevanten Betrieb genügten insoweit nicht. Die Antragsteller hätten aber nicht geltend gemacht, dass bereits bei den Maßnahmen, deren Durchführung die hier umstrittene Zulassung des vorzeitigen Beginns erlaube, mit nicht angemessen berücksichtigten oder bewältigten Störfällen oder anderen Umweltbeeinträchtigungen zu rechnen sein könnte.

OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14.07.2021 - 11 S 78/21

Redaktion beck-aktuell, 14. Juli 2021.