Eilantrag gegen vorzeitige Genehmigung scheiterte im Juli
Der Beschluss des Gerichts liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. In der Rüge hatten die Umweltschützer unter anderem bemängelt, dass das Gericht ihnen nicht ausreichend rechtliches Gehör verschafft habe. Das Gericht sah eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör laut Beschluss dagegen nicht dargelegt. Der "Business Insider" hatte zunächst berichtet. Mitte Juli waren die Naturschutzverbände mit einem Eilantrag gegen eine vorzeitige Genehmigung beim Bau der Tesla-Fabrik in Grünheide gescheitert. Das OVG hatte eine Beschwerde der Verbände gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) vom Juni zurückgewiesen. Damit kann Tesla Anlagen und Aggregate in der Gießerei, der Lackiererei und im Karosseriebau testen sowie Tanks zu Spül- und Testzwecken bauen und nutzen.
Endgültige umweltrechtliche Genehmigung steht noch aus
Besonders kritisch sehen die Verbände bei der Gerichtsentscheidung die Einschränkung der Klagemöglichkeit und die fehlende fachliche Auseinandersetzung damit durch das Gericht. Zwei Störfallgutachten lägen vor, die für den Bau der Fabrik des US-Elektroautobauers derzeit keine positive Prognose abgeben. Diese sei aber Voraussetzung für Genehmigungen nach dem Immissionsschutzgesetz, wie es von den Umweltverbänden hieß. Die Umweltverbände wollen den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts nun prüfen, wie Christiane Schröder, Geschäftsführerin des Nabu Brandenburg, der dpa sagte. Weitere Schritte müssten dann abgewogen werden. Für die Autofabrik fehlt für den Bau bisher die umweltrechtliche Genehmigung über das Bundesimmissionsschutzgesetz. Tesla baut deshalb mit vorzeitigen Zulassungen. Die endgültige Entscheidung steht weiter aus. Der Zeitpunkt ist unklar.