OVG Berlin-Brandenburg: Rodungsarbeiten für Tesla-Gelände Grünheide dürfen fortgesetzt werden

Die Eilanträge der Grünen Liga Brandenburg und des Vereins für Landschaftspflege und Artenschutz in Bayern gegen die vorzeitige Gestattung der Waldrodung auf dem künftigen Tesla-Gelände bleiben erfolglos. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat diese mit Beschluss vom 20.02.2020 in zweiter Instanz zurückgewiesen. Die gesetzlichen Voraussetzungen für den vorzeitigen Beginn der Errichtung der Anlage seien zu bejahen (Az.: OVG 11 S 8.20).

Erkenntnisse der Behörde ausreichend

Mit dem angegriffenen Bescheid habe die Behörde gestattet, bereits vor Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung mit den Errichtungsarbeiten zu beginnen. Dabei habe es sich hier zunächst nur um Rodungsmaßnahmen von insgesamt 91 Hektar Wald gehandelt. Auch habe die Behörde den Ablauf der Einwendungsfrist im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht abwarten müssen, weil sie nach Ansicht des Gerichts über die erforderlichen Erkenntnisse verfügte, um die voraussichtliche Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens beurteilen zu können. Der Beschluss ist unanfechtbar.

BDI: Klagerechte von Umweltverbänden hemmen Investitionen

Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) hat angesichts des Eilverfahrens das Klagerecht von Umweltverbänden gegen Industrieprojekte infrage gestellt. "Die Klagebefugnisse von Umweltverbänden müssen auf den europäischen Prüfstand", erklärte der stellvertretende BDI-Hauptgeschäftsführer Holger Lösch in Berlin. "Wenn jetzt nicht entschieden gegengearbeitet wird, droht der Investitionsstandort Deutschland nachhaltig Schaden zu nehmen." Der BDI forderte Konsequenzen aus Erfahrungen mit erfolgreichen Klagen von Verbänden. Die Planungs- und Genehmigungsverfahren seien ein gravierendes Investitionshemmnis. Die Landesregierungen müssten außerdem genug Personal "und Sachkompetenz" in den Genehmigungsbehörden gewährleisten.

OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.02.2020 - 11 S 8.20

Redaktion beck-aktuell, 21. Februar 2020.

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