Vorinstanz ließ artenschutzrechtliche Einwände nicht gelten
Gegenstand des Verfahrens ist die vor Erlass der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung erfolgte Zulassung von Rodungsarbeiten auf weiteren Teilflächen des Anlagengeländes. Den insbesondere mit artenschutzrechtlichen Einwänden begründete Eilrechtsschutzantrag hatte das Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) mit Beschluss vom 10.12.2020 als unbegründet zurückgewiesen.
Verbot dient Schutz überwinternder Zauneidechsen
Das OVG hat nun Rodungsmaßnahmen in Randbereichen der zur Abholzung vorgesehenen Flächen untersagt. Diese insbesondere parallel zu Gleisanlagen liegenden Randbereiche seien Lebensraum dort überwinternder Zauneidechsen, die die Rodungsmaßnahmen voraussichtlich nicht überleben würden. Zwar habe Tesla diese zu den besonders geschützten Arten zählenden Reptilien einsammeln und umsetzen lassen. Diese Maßnahme sei jedoch im Schwerpunkt zu einer Zeit durchgeführt worden, als sich zumindest die erwachsenen Männchen der Zauneidechsen bereits in ihren Winterquartieren befunden haben dürften. Sie sei bei der im Eilrechtsschutzverfahren nur möglichen summarischen Prüfung deshalb nicht geeignet, eine signifikante Erhöhung des Tötungsrisikos und damit einen Verstoß gegen das bundes- und europarechtliche Tötungsverbot auszuschließen.
Rodung entlang der Autobahn für zu errichtende Anlage nicht erforderlich
Darüber hinaus hat das OVG die Rodungsarbeiten in einem schmalen Streifen entlang der Autobahn vorläufig gestoppt, weil nicht ersichtlich sei, dass dieser für die Errichtung der Anlage, deren Beginn hier vorläufig zugelassen gewesen sei, benötigt werde.
Geplante übrige Rodungen dürfen stattfinden
Hinsichtlich der übrigen Teile der zur Rodung vorgesehenen Flächen hatten die Beschwerden hingegen keinen Erfolg. Insbesondere hätten die Naturschutzverbände nicht darlegen können, dass es sich auch dabei um Reptilienlebensräume handele. Laut OVG hat sich der Beschluss seines 11. Senats vom 10.12.2020, mit dem ein vorläufiger vollständiger Rodungsstopp verhängt worden war, mit der aktuellen Entscheidung erledigt.
DIW warnt vor Nachteilen für Wirtschaftsstandort Deutschland
Der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Marcel Fratzscher, warnte davor, dass Unternehmen wegen rechtlicher Unsicherheiten aus Deutschland vertrieben werden könnten. "Der Fall Tesla zeigt, dass selbst die Gerichte sich nicht einig sind und es keine zuverlässigen Regeln gibt", sagte Fratzscher dem "Handelsblatt" (Ausgabe vom 19.12.2020/online). "Das macht eine verlässliche Planung unmöglich."
Umweltrechtliche Genehmigung steht noch aus
Die umweltrechtliche Genehmigung des Landes Brandenburg für den Bau der Fabrik steht noch aus, deshalb baut das Unternehmen mit vorzeitigen Zulassungen. Brandenburgs Umweltminister Axel Vogel (Grüne) halte eine Genehmigung im Januar für möglich, sagte seine Sprecherin Frauke Zelt. Ein konkreter Zeitpunkt sei aber offen. Derzeit werde noch eine Anhörung von Kritikern ausgewertet.
Autoexperte: Auch deutsche Hersteller profitierten von Ansiedlung Teslas
Der Autoexperte Dudenhöffer kann sich nicht vorstellen, dass die Genehmigung scheitern könnte: "Da würde sich Deutschland weltweit lächerlich machen. Investoren, die wir für Deutschland gewinnen wollen, wären mit Sicherheit verloren." Das Projekt sei für Deutschland "ein Wunderwerk". Die Ansiedlung kann aus seiner Sicht ein Gewinn auch für deutsche Hersteller sein.
Stillstand wegen nicht geleisteter Sicherheitsleistung für mögliche Rückbaukosten
Naturschützer und Anwohner befürchten mit dem Projekt negative Folgen für die Umwelt. Bei einer ersten Rodung war bereits eine Fläche von 92 Hektar abgeholzt worden. Das OVG hatte im Februar 2020 die Eilanträge zweier Umweltverbände zurückgewiesen (ZUR 2020, 368). Weil Tesla eine Sicherheitsleistung für mögliche Rückbaukosten von 100 Millionen Euro nicht fristgerecht erbracht hat, steht neben dem weiteren Baumfällen auch der Einbau von Maschinen in der Lackiererei still. Nun hat Tesla Zeit bis zum 04.01.2021 für das Geld.