Maskenpflicht und Zutrittsverbot an Brandenburger Grundschulen waren rechtmäßig

Während der Corona-Pandemie galten im Frühjahr 2021 an Brandenburger Grundschulen Maskenpflicht und ein Zutrittsverbot für Schüler ohne negativen Test. Das OVG Berlin-Brandenburg hat diese Maßnahmen nun als rechtmäßig bestätigt.

Die Maskenpflicht und das Zutrittsverbot für Schüler ohne negativen Test waren in der damaligen 7. SARS-CoV 2-Eindämmungsverordnung geregelt. Eltern eines Grundschulkindes hatten einen Normenkontrollantrag gestellt, um die Regelungen überprüfen lassen.

Das OVG erachtete die Maßnahmen für verhältnismäßig (Urteil vom 22.01.2025 - OVG 5 A 39/22). Dafür verweist es insbesondere auf zahlreichen Ausnahmen und Abmilderungen, die es für Grundschulkinder gab. So hätten sie während der Pausen im Freien, im Sportunterricht und während des Lüftens keine Maske tragen müssen.

Auch das Zutrittsverbot sei verhältnismäßig gewesen. Denn Kinder, die sich keinen Tests unterziehen wollten, hätten am Distanzunterricht teilnehmen können. Dem verfassungsrechtlichen Bildungsanspruch sei damit genügt worden.

Ferner hätten die Maßnahmen dem Schutz des Lebens und der Gesundheit einer Vielzahl von Menschen gedient. Außerdem habe dadurch das in dieser Zeit ohnehin eingeschränkte Präsenzangebot an Schulen aufrechterhalten werden sollen.

OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22.01.2025 - OVG 5 A 39/22

Redaktion beck-aktuell, hs, 28. Februar 2025.

Mehr zum Thema