OVG Berlin-Brandenburg: Auswärtiges Amt muss Presse über Vorbereitung von Auslandseinsätzen keine Auskunft erteilen

Das Auswärtige Amt ist nicht verpflichtet, der Presse Auskunft über den Inhalt der völker-, europa- und verfassungsrechtlichen Prüfung des "Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Verhütung und Unterbindung terroristischer Handlungen durch die Terrororganisation IS“ sowie der Beteiligung an AWACS-Aufklärungsflügen in der Türkei zu geben. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren entschieden (Beschluss vom 13.12.2016, Az.: OVG 6 S 22.16).

Änderung erstinstanzlicher Eilentscheidung

Das OVG hat damit die erstinstanzliche Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin geändert, das einen Anspruch auf Auskunftserteilung angenommen hatte. Zur Begründung führt das OVG aus, dass das Bekanntwerden der Informationen nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen haben könne. Ob und wie sich das Bekanntwerden von Informationen auf die Außenpolitik der Bundesregierung und die diplomatischen Beziehungen zu anderen Staaten auswirkt, hänge von auf die Zukunft bezogenen Beurteilungen ab, die das Gericht nur eingeschränkt nachprüfen könne, so das OVG.

Verweis auf Sicherheitsrisiken bei Auskunftserteilung

Das Auswärtige Amt hat laut OVG auch ausreichend dargelegt, dass die im Vorfeld des Auslandseinsatzes gegen den IS innerhalb der Bundesregierung erfolgten rechtlichen Prüfungen unter anderem in Bezug auf die sogenannte EU-Beistandsklausel hoch sensibel und daher einer Auskunft nicht zugänglich sind. Die Auskunftsverweigerung könne zudem darauf gestützt werden, dass durch das öffentliche Bekanntwerden der Auskünfte die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Bürger gefährdet werden könnte. Das gilt dem OVG zufolge auch für die Informationen, die sich auf die rechtliche Prüfung beziehen, ob der AWACS-Einsatz der Zustimmung des Deutschen Bundestages bedurfte. Die Prüfung beinhalte sicherheitsrelevante Betrachtungen der tatsächlichen Umstände im Einsatzgebiet und den angrenzenden Staaten. Der Einsatz der Bundeswehr im Rahmen der Anti-IS-Koalition geht zurück auf eine Beistandsbitte Frankreichs nach den Anschlägen in Paris am 13.11.2015.

OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13.12.2016 - 6 S 22.16

Redaktion beck-aktuell, 14. Dezember 2016.

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