OVG Berlin-Brandenburg gibt grünes Licht für Hotelneubau am Fernsehturm

Das an der Karl-Liebknecht-Straße in Berlin-Mitte geplante Hotel mit 270 Zimmern kann gebaut werden. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Klage der Eigentümerin des "Panorama-Hauses" gegen die Baugenehmigung mit Urteil vom 04.04.2017 abgewiesen. Das OVG hat damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts aus dem Jahr 2014 geändert, die der Realisierung des Bauvorhabens bisher entgegenstand (Az.: OVG 2 B 4.16).

Gebäudeeigentümerin monierte Verletzung des Rücksichtnahmegebots

Klägerin war die Eigentümerin des als Panorama-Haus bekannten sechsgeschossigen Büro- und Geschäftsgebäudes am Fernsehturm. Nach der im Jahre 2012 erteilten Baugenehmigung sollen die Seitenflügel des sechs- bis siebengeschossigen Hotels jeweils an das Panorama-Haus angebaut werden, wobei ein über Passagen für die Allgemeinheit zugänglicher Innenhof entsteht. Die Klägerin hatte eingewandt, das nachbarliche Rücksichtnahmegebot sei verletzt, weil die bisher frei stehende Seite ihres Gebäudes zur Karl-Liebknecht-Straße hin abgeriegelt und der Zugang zu den dort vorhandenen Geschäften stark eingeschränkt werde.

OVG: Keine Verletzung nachbarlicher Rechte

Das OVG hat eine Verletzung nachbarlicher Rechte der Klägerin verneint. Ihr Grundstück sei selbst fast durchgehend bis an die Grenze bebaut. Angesichts der Breite des Innenhofs entstehe auch keine schlechthin untragbare, als städtebaulicher Missstand zu qualifizierende Beeinträchtigung.

OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.04.2017 - 2 B 4.16

Redaktion beck-aktuell, 5. April 2017.

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