Gebäudeeigentümerin monierte Verletzung des Rücksichtnahmegebots
Klägerin war die Eigentümerin des als Panorama-Haus bekannten sechsgeschossigen Büro- und Geschäftsgebäudes am Fernsehturm. Nach der im Jahre 2012 erteilten Baugenehmigung sollen die Seitenflügel des sechs- bis siebengeschossigen Hotels jeweils an das Panorama-Haus angebaut werden, wobei ein über Passagen für die Allgemeinheit zugänglicher Innenhof entsteht. Die Klägerin hatte eingewandt, das nachbarliche Rücksichtnahmegebot sei verletzt, weil die bisher frei stehende Seite ihres Gebäudes zur Karl-Liebknecht-Straße hin abgeriegelt und der Zugang zu den dort vorhandenen Geschäften stark eingeschränkt werde.
OVG: Keine Verletzung nachbarlicher Rechte
Das OVG hat eine Verletzung nachbarlicher Rechte der Klägerin verneint. Ihr Grundstück sei selbst fast durchgehend bis an die Grenze bebaut. Angesichts der Breite des Innenhofs entstehe auch keine schlechthin untragbare, als städtebaulicher Missstand zu qualifizierende Beeinträchtigung.