Anspruch auf 30% des Verkehrswertes von Grundstück und Gebäude
Nach dem Planfeststellungsbeschluss für den Flughafen muss die FBB den Anwohnern die Kosten für Schallschutzmaßnahmen erstatten. Dieser Anspruch wandelt sich in einen Anspruch auf Geldentschädigung in Höhe von 30% des Verkehrswertes von Grundstück und Gebäude, wenn die Kosten für Schallschutzeinrichtungen diesen Betrag übersteigen. Das war hier unstreitig der Fall.
Gutachten zur Ermittlung der Verkehrswerte nicht zu beanstanden
Nach Auffassung des OVG ist es nicht zu beanstanden, dass die Flughafengesellschaft die Verkehrswerte zum Tag der Beantragung von Schallschutzmaßnahmen und nicht zum Zeitpunkt der Verkehrswertbegutachtung zugrunde legt. Die im Auftrag der FBB erstellten Gutachten würden auch die für die einzelnen Eigentumswohnungen ermittelten Verkehrswerte schlüssig und nachvollziehbar darstellen. Ein von den Klägerinnen beauftragter Sachverständiger sei zwar für die von ihm bewerteten Wohnungen zu höheren Verkehrswerten gekommen. Dessen Gutachten seien aber nicht geeignet, die Feststellungen der FBB in Frage zu stellen. Für ein Grundstück oder ein Gebäude gebe es keinen absolut zutreffenden Marktwert, sondern allenfalls ein Marktwertniveau, auf dem sich mit mehr oder weniger großen Abweichungen vertretbar Verkehrswerte bilden. Die vom Gutachter der Klägerinnen festgestellten Abweichungen würden sich innerhalb des insoweit hinzunehmenden Toleranzrahmens bewegen. Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen.