OVG Berlin-Brandenburg: Eilantrag gegen Baumfällungen im Zuge des Ausbaus der L 794 endgültig ohne Erfolg

Nachdem ein Naturschutzverband bereits erstinstanzlich mit einem Eilantrag gegen die im Zuge des Ausbaus der L 794 in der Ortsdurchfahrt Ruhlsdorf geplanten Baumfällarbeiten gescheitert ist, hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg nunmehr auch die Beschwerde des Naturschutzverbandes mit Beschluss vom 10.02.2020 zurückgewiesen. Die Fällung der Alleebäume für den Straßenausbau sei notwendig, entschied das Gericht (Az.: 11 S 6.20 ).

OVG: Fällung der Alleebäume für den Straßenausbau notwendig

Der Eilrechtsschutzantrag sei zwar zulässig, soweit er sich gegen die für 26 Bäume erteilte Befreiung von den gesetzlichen Verboten des Alleenschutzes richte, so das OVG. Er sei aber nicht begründet. Der Senat hat angenommen, dass der geplante Ausbau zur Beseitigung erheblicher Defizite in der Verkehrssicherheit der Strecke notwendig und eine andere Möglichkeit der Ausführung, die eine Fällung der Alleebäume entbehrlich machen würde, auch im Beschwerdeverfahren nicht erkennbar geworden sei.

Eilantrag hinsichtlich der Rüge fehlender UVP unzulässig

Soweit der Antragsteller außerdem gerügt habe, dass eine seiner Auffassung nach erforderliche Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt worden, die Einhaltung artenschutzrechtlicher Verbote nicht gewährleistet, die Baumschutzsatzung der Stadt nicht beachtet und die an anderer Stelle vorgesehenen Ersatzmaßnahmen unzureichend seien, sei dem nicht weiter nachzugehen, weil der hierauf gestützte Antrag – wie vom Verwaltungsgericht bereits angenommen – unzulässig sei.

OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10.02.2020 - 11 S 6.20

Redaktion beck-aktuell, 11. Februar 2020.

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