OVG: Fällung der Alleebäume für den Straßenausbau notwendig
Der Eilrechtsschutzantrag sei zwar zulässig, soweit er sich gegen die für 26 Bäume erteilte Befreiung von den gesetzlichen Verboten des Alleenschutzes richte, so das OVG. Er sei aber nicht begründet. Der Senat hat angenommen, dass der geplante Ausbau zur Beseitigung erheblicher Defizite in der Verkehrssicherheit der Strecke notwendig und eine andere Möglichkeit der Ausführung, die eine Fällung der Alleebäume entbehrlich machen würde, auch im Beschwerdeverfahren nicht erkennbar geworden sei.
Eilantrag hinsichtlich der Rüge fehlender UVP unzulässig
Soweit der Antragsteller außerdem gerügt habe, dass eine seiner Auffassung nach erforderliche Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt worden, die Einhaltung artenschutzrechtlicher Verbote nicht gewährleistet, die Baumschutzsatzung der Stadt nicht beachtet und die an anderer Stelle vorgesehenen Ersatzmaßnahmen unzureichend seien, sei dem nicht weiter nachzugehen, weil der hierauf gestützte Antrag – wie vom Verwaltungsgericht bereits angenommen – unzulässig sei.