AfD nahe Stiftung verlangt Webseiten-Eintrag
Die Desiderius-Erasmus-Stiftung ist eine der AfD nahestehende Stiftung. Sie will erreichen, dass sie auf der Webseite des Innenministeriums in einem Artikel über politische Stiftungen unter Darstellung ihres Logos und Schriftzuges sowie unter Verlinkung auf ihre Homepage erwähnt wird. In diesem Beitrag werden sechs politische Stiftungen, die anderen im Bundestag vertretenen Parteien nahestehen, in entsprechender Weise aufgeführt. Die Stiftung beruft sich als eine der größten Oppositionsfraktion im Deutschen Bundestag nahestehende Stiftung auf den Grundsatz der Chancengleichheit im parteipolitischen Wettbewerb.
Kein Anspruch auf Gleichbehandlung mit staatlich geförderten Stiftungen
Das Verwaltungsgericht hatte zur Begründung seiner ablehnenden Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt, dass sich politische Stiftungen nicht auf das aus Art. 21 Abs. 1 GG folgende staatliche Neutralitätsgebot berufen können, denn dieses Gebot gelte nur für politische Parteien. Ein Anspruch auf Gleichbehandlung aus Art. 3 Abs. 1 GG komme ebenfalls nicht in Betracht, weil entsprechend der Verwaltungspraxis des Innenministeriums in dem Artikel lediglich diejenigen Stiftungen genannt worden seien, die eine staatliche Förderung erhielten. Die Desiderius-Erasmus-Stiftung sei bislang aber nicht aus Haushaltsmitteln gefördert worden. Der Vortrag im Beschwerdeverfahren habe keine andere Beurteilung gerechtfertigt, entschied nun das OVG und wies damit die Beschwerde der Stiftung gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin zurück.