OVG Berlin-Brandenburg: Castor-Transporte auf dem Neckar zulässig

Die Beschwerde der Gemeinde Neckarwestheim vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gegen die Castor-Transporte auf dem Neckar im Zusammenhang mit dem Rückbau des Kernkraftwerkes Obrigheim bleibt erfolglos. Dies hat das Gericht am 29.09.2017 in einem Eilverfahren beschlossen. Nach Auffassung des Elften Senats erweist sich die Beförderungsgenehmigung nicht als offensichtlich rechtswidrig (Az.: 11 S 53.17).

Zwei Transporte bereits abgeschlossen

Bereits das Verwaltungsgericht Berlin hatte den Eilantrag der Gemeinde gegen die atomrechtliche Beförderungsgenehmigung des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit abgelehnt. Das Bundesamt hatte befristet bis November 2018 den Transport von bestrahlten Brennelementen in Castor-Behältern auf dem Neckar vom stillgelegten AKW Obrigheim zum Zwischenlager Neckarwestheim genehmigt. Zwei Transporte haben bereits stattgefunden.

Mehr Sicherheit nach Verbringung ins Zwischenlager

Es lasse sich nicht feststellen, dass die Bedenken der Gemeinde hinsichtlich des Sicherheitskonzepts unzureichend berücksichtigt worden seien, begründete das OVG seine Entscheidung. Die Interessenabwägung gehe zulasten der Gemeinde. Zu berücksichtigen sei dabei zum einen der gesetzliche Auftrag, Atomkraftwerke, deren Leistungsbetrieb erloschen sei, unverzüglich stillzulegen und abzubauen. Der Rückbau sei hier inzwischen derart weit fortgeschritten, dass er sich ohne den baldigen Abtransport der Brennelemente zwangsläufig erheblich verzögern würde. Zum anderen werde mit der Verbringung in das Zwischenlager Neckarwestheim im Vergleich zum Verbleib in Obrigheim ein zusätzlicher Sicherheitsgewinn begründet. Ferner seien die verbleibenden Castor-Transporte jeweils nur von relativ kurzer Dauer und durch ein umfassendes Sicherheitskonzept weitreichende Vorkehrungen getroffen worden.

OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29.09.2017 - 11 S 53.17

Redaktion beck-aktuell, 4. Oktober 2017.

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