Sanierungsbedingte Bodenwerterhöhung bestimmt Abgabenhöhe
Durch die im Baugesetzbuch geregelte Abgabe sollen die privaten Grundstückseigentümer an der Finanzierung der Sanierung beteiligt werden. Die Abgabenhöhe bestimmt sich nach der sanierungsbedingten Bodenwerterhöhung.
Auch ohne Sanierung Bodenwertsteigerung
Das OVG hatte die vom Bezirksamt vorgenommene Berechnung bereits im Juli 2017 beanstandet, weil die Spandauer Vorstadt aufgrund ihrer besonderen Lage und Qualität einen historisch einmaligen Sonderfall gegenüber anderen Sanierungsgebieten darstellt. Dort sei auch ohne die Sanierung mit einer Bodenwertsteigerung aufgrund privater Investitionen zu rechnen gewesen. Daran hält das OVG fest. Außerdem hat es beanstandet, dass der Wert für den durch die Sanierung veränderbaren Anteil des Bodenwerts nicht plausibel begründet worden sei. Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen.