OVG Berlin-Brandenburg: Drei minderjährige Kinder dürfen nur mit Mutter aus Syrien zurückgeholt werden

Die Bundesrepublik Deutschland muss drei kleine Kinder zusammen mit ihrer Mutter aus dem Lager Al-Hol in Syrien nach Deutschland zurückzuholen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Beschluss vom 06.11.2019 (Az.: OVG 10 S 43.19) die Beschwerde der Bundesrepublik gegen eine entsprechende einstweilige Anordnung des Verwaltungsgerichts Berlin vom 10.07.2019 zurückgewiesen. Der Einwand, Sicherheitsbelange stünden einer Rückführung der Mutter entgegen, überzeugte das Gericht nicht. Der Schutz des familiären Verbundes sei vorrangig.

In Gebiet des IS eingereist

Die Mutter, eine deutsche Staatsangehörige, war 2014 mit zwei der drei Kinder in das Gebiet des sogenannten Islamischen Staats (IS) eingereist; das dritte Kind ist dort geboren worden. Das Auswärtige Amt hat die Rückholung der Kinder bereits in die Wege geleitet. Eine Rückführung der Mutter hat es aber abgelehnt, da Sicherheitsbelange der Bundesrepublik Deutschland entgegenstünden, weil die Mutter sich dem IS angeschlossen habe.

Schutz des familiären Verbundes vorrangig

Das OVG stellte im Wesentlichen darauf ab, dass eine Rückholung der acht, sieben und zwei Jahre alten Kinder nur gemeinsam mit ihrer Mutter erfolgen könne, weil die traumatisierten Kinder zwingend auf den Schutz und die Betreuung ihrer Mutter angewiesen seien. Deswegen habe der Schutz des familiären Verbundes aus Art. 6 GG Vorrang. Soweit sich die Bundesrepublik Deutschland auf den Standpunkt gestellt habe, Sicherheitsbelange der Bundesrepublik stünden einer Rückführung auch der Mutter entgegen, hat das OVG klargestellt, dass eine konkrete Gefährlichkeit einem Rückholbegehren entgegenstehen könne. Für eine solche konkrete Gefährlichkeit der Mutter habe die Bundesrepublik Deutschland jedoch keine Tatsachen oder Anhaltspunkte benennen können. Der Beschluss ist unanfechtbar.

OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 06.11.2019 - 10 S 43.19

Redaktion beck-aktuell, 8. November 2019.

Mehr zum Thema