Alle Parteien müssen gleich behandelt werden
Grundsätzlich bestehe keine gesetzliche Vorschrift, die einen Träger öffentlicher Gewalt dazu verpflichte, seine Räumlichkeiten politischen Parteien zur Verfügung zu stellen. Geschehe dies – wie hier – aus freien Stücken, dürfe der Zugang beschränkt werden, solange alle Parteien in gleicher Weise betroffen sind. Eine einheitliche Regelung im Land Berlin sei wegen der Selbstverwaltung der Bezirke nicht geboten.
Nutzung nur für lokale Belange vorgesehen
An diese Vorgaben habe sich der Bezirk Tempelhof-Schöneberg gehalten. Die Nutzung bezirkseigener Räume solle seit mehreren Jahren nur den Kreisverbänden und Bezirksgruppen politischer Parteien gestattet werden, wenn sich die geplante Veranstaltung auf deren "Zuständigkeitskreis" beziehe. Hiervon habe auch die AfD schon profitiert.
Veranstaltungen über Bezirksebene ausgeschlossen
Demgegenüber seien Veranstaltungen ausgeschlossen, die – wie der von der AfD geplante Landesparteitag – über die Bezirksebene hinausgehen. Dies gelte für alle politischen Parteien gleichermaßen. Soweit der Bezirk der AfD in der Vergangenheit in zwei Fällen irrtümlich Räume für Veranstaltungen ihres Landesverbandes überlassen habe, werde die bisherige Verwaltungspraxis dadurch nicht in Frage gestellt.