OVG Bautzen: Noten für Betragen und Fleiß in Sachsen sind zulässig

Kopfnoten für sächsische Schüler sind bis auf weiteres rechtens. Das Oberverwaltungsgericht Sachsen in Bautzen hat die Noten für Betragen, Fleiß, Mitarbeit und Ordnung für zulässig erklärt und damit am 06.07.2019 der Beschwerde des Landesamtes für Schule und Bildung in einem Eilverfahren stattgegeben.

Schüler vorinstanzlich Eilrechtsschutz gegen Kopfnoten gewährt

Das Dresdner Verwaltungsgericht hatte Ende November 2018 auf den Eilantrag eines Oberschülers entschieden, dass Kopfnoten sein Recht auf freie Berufswahl einschränken und deshalb nicht per Rechtsverordnung des Kultusministeriums, sondern nur per Landesgesetz geregelt werden könnten. Der Schüler, der sich mit seinem Neunte-Klasse-Zeugnis um eine Ausbildung bewarb, wollte damals ein Zeugnis ohne Kopfnoten ausgestellt bekommen.

Kultusminister: Kopfnoten zu Einschätzung sozialer Kompetenzen notwendig

Kultusminister Christian Piwarz (CDU) zeigte sich am 06.05.2019 erfreut über die Entscheidung des OVG. "Eine Bewertung der sozialen Kompetenzen von Schülern hat für mich nie zur Disposition gestanden. Schule hat auch einen Erziehungsauftrag. Schon allein deshalb ist eine Einschätzung der sozialen Kompetenzen von Schülern nicht nur legitim, sondern zwingend notwendig", erklärte der Minister.

OVG Bautzen

Redaktion beck-aktuell, 7. Mai 2019 (dpa).

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