OVG Bautzen: Motorrad eines Ex-Mitglieds des "Gremium Motorcycle Club (MC) Sachsen" durfte sichergestellt werden

Die Sicherstellung des Motorrads eines ehemaligen Mitglieds der Teilorganisation des verbotenen Vereins "Gremium Motorcycle Club (MC) Sachsen" ist rechtmäßig. Das Motorrad sei von dem Vereinsverbot erfasst, weil es dem Vereinszweck gedient habe, so das Oberverwaltungsgericht Sachsen in Bautzen (Urteil vom 29.03.2018, Az.: 3 A 214/17).

VG: Sicherstellung ist rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht Dresden hatte der gegen den Sicherstellungsbescheid gerichteten Klage stattgegeben. Es fehle an einer offensichtlichen oder unmittelbaren Unterstützung der strafrechtswidrigen Bestrebungen des verbotenen Vereins durch den Kläger, da er das Motorrad nicht (mehr) selbst genutzt, sondern dieses einem Dritten überlassen habe. Zudem erfülle das Motorrad auch nicht die Vorgaben der Vereinssatzung hinsichtlich seiner Farbe.

OVG entscheidet anders

Das OVG hat das VG-Urteil auf die Berufung des Freistaats Sachsen geändert. Nach den rechtlichen Vorgaben des Vereinsgesetzes sei insoweit nur maßgeblich, dass das sichergestellte Motorrad durch ein Vereinsmitglied genutzt worden sei. Auch habe das Motorrad den Vorgaben der Vereinssatzung entsprochen. Das OVG hat die Revision nicht zugelassen. Die Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde ist möglich.

OVG Bautzen, Urteil vom 29.03.2018 - 3 A 214/17

Redaktion beck-aktuell, 5. April 2018.

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