Das Oberverwaltungsgericht Bautzen hat zwei in Sachsens aktueller Corona-Schutzverordnung enthaltene Ausgangsbeschränkungen vorläufig außer Vollzug gesetzt: Demnach sind nächtliche Spaziergänge und Sport im Freien nun vorerst wieder möglich. Relevanz hat die Entscheidung allerdings kaum noch, da die Beschränkungen in der ab kommenden Montag geltenden neuen Corona-Schutzverordnung nicht mehr enthalten sein sollen.
Fahrradtouren und nächtliche Spaziergänge
Der Eilantrag der Klägerin aus Dresden richtete sich gegen die nächtliche Ausgangssperre zwischen 22 und 6 Uhr sowie die Begrenzung auf einen 15-Kilometer-Radius für Sport und Bewegung im Freien, die in der Schutzverordnung vom 12.02.2021 enthalten waren. Die Frau hatte geltend gemacht, dass es ihr nicht mehr möglich sei, ihren regelmäßigen Sport mit längeren Fahrradtouren auszuüben sowie nächtliche Spaziergänge unternehmen zu können. Das Sächsische Sozialministerium hatte beantragt, den Eilantrag abzulehnen. Das Gericht gab der Frau recht.
Redaktion beck-aktuell, 5. März 2021 (dpa).
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