OVG Baut­zen kippt Co­ro­na-Aus­gangs­be­schrän­kun­gen in Sach­sen

Das Ober­ver­wal­tungs­ge­richt Baut­zen hat zwei in Sach­sens ak­tu­el­ler Co­ro­na-Schutz­ver­ord­nung ent­hal­te­ne Aus­gangs­be­schrän­kun­gen vor­läu­fig außer Voll­zug ge­setzt: Dem­nach sind nächt­li­che Spa­zier­gän­ge und Sport im Frei­en nun vor­erst wie­der mög­lich. Re­le­vanz hat die Ent­schei­dung al­ler­dings kaum noch, da die Be­schrän­kun­gen in der ab kom­men­den Mon­tag gel­ten­den neuen Co­ro­na-Schutz­ver­ord­nung nicht mehr ent­hal­ten sein sol­len.

Fahr­rad­tou­ren und nächt­li­che Spa­zier­gän­ge

Der Eil­an­trag der Klä­ge­rin aus Dres­den rich­te­te sich gegen die nächt­li­che Aus­gangs­sper­re zwi­schen 22 und 6 Uhr sowie die Be­gren­zung auf einen 15-Ki­lo­me­ter-Ra­di­us für Sport und Be­we­gung im Frei­en, die in der Schutz­ver­ord­nung vom 12.02.2021 ent­hal­ten waren. Die Frau hatte gel­tend ge­macht, dass es ihr nicht mehr mög­lich sei, ihren re­gel­mä­ßi­gen Sport mit län­ge­ren Fahr­rad­tou­ren aus­zu­üben sowie nächt­li­che Spa­zier­gän­ge un­ter­neh­men zu kön­nen. Das Säch­si­sche So­zi­al­mi­nis­te­ri­um hatte be­an­tragt, den Eil­an­trag ab­zu­leh­nen. Das Ge­richt gab der Frau recht.

Redaktion beck-aktuell, 5. März 2021 (dpa).

Mehr zum Thema