Der Oberverwaltungsgericht Sachsen in Bautzen hat die Beschwerde des Veranstalters des Neonazi-Festivals "Reconquista Europa – Gegenkultur schaffen" gegen ein verfügtes Alkoholverbot in Ostritz zurückgewiesen. Laut OVG ist von einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch beabsichtigten Alkoholkonsum bei der Veranstaltung auszugehen (Beschluss vom 19.04.2018, Az.: 3 B 126/18).
1.000 rechtsextreme Besucher erwartet
Das OVG hat damit die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Dresden zur Rechtmäßigkeit der Auflage des Alkoholverbots im Bescheid des Landkreises Görlitz bestätigt, mit der den Veranstaltungsteilnehmern untersagt wird, während der Veranstaltung Alkohol zu konsumieren. Es werden 1.000 rechtsextreme Besucher aus Deutschland, Tschechien und Polen erwartet.
Von latent aggressiver Grundstimmung auszugehen
Nach Auffassung des OVG liegt der Veranstaltung auch nach dem Inhalt der beabsichtigten Musikdarbietungen, die von den Bands mit den Namen "Amok", "Sturmgewehr", "Bataillon 500" sowie "True Aggression" vorgetragen werden sollen, eine kämpferische Zielrichtung zugrunde. Es sei daher nicht fernliegend, dass bei den Teilnehmern von vornherein eine latent vorhandene aggressive Grundstimmung vorhanden sei, die durch die aufputschende Livemusik in Verbindung mit Alkoholkonsum deutlich gesteigert werde. Dadurch seien Auseinandersetzungen mit Gegendemonstranten zu befürchten.
Keine Rechtsmittel gegeben
Ein Rechtsmittel gegen den im vorläufigen Rechtsschutzverfahren ergangenen Beschluss gibt es nicht, sodass die Entscheidung des Sächsischen OVG nicht angefochten werden kann.
OVG Bautzen, Beschluss vom 19.04.2018 - 3 B 126/18
Redaktion beck-aktuell, 20. April 2018.
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