Ostern in der Pandemie: Die neuen Corona-Regeln
Lorem Ipsum
© leonovo / stock.adobe.com

Die Coronavirus-Infektionszahlen klettern. Bund und Länder warnen in ihren neuen Beschlüssen vom frühen Dienstagmorgen vor einer Überlastung des Gesundheitswesens im April. Daher sollen Bürger "alle Kontakte auf das absolut notwendige Minimum" beschränken und insbesondere Zusammenkünfte in Innenräumen zu vermeiden. Sofern keine abweichenden Regelungen beschlossen wurden, gelten die bisherigen Vorgaben weiter. 

Konsequente Anwendung der Notbremse

Bund und Länder betonen, es sei notwendig, die Anfang März vereinbarte "Notbremse" konsequent anzuwenden. Sie soll greifen, wenn die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner in einem Land oder einer Region an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 Neuinfektionen liegt. Dann gelten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag wieder die Beschränkungen, die bis zum 07.03.2021 in Kraft waren. Weitere Öffnungen soll es nur geben, wenn die 7-Tage-Inzidenz unter 100 und stabil ist oder sinkt. In Landkreisen, in denen die 7-Tage-Inzidenz über 100 liegt, greifen härtere Maßnahmen: die Pflicht zum Tragen besser schützender Masken im Auto für Mitfahrer, die nicht zum Hausstand des Fahrers gehören, die Ausweitung einer Schnelltest-Pflicht auf Bereiche, wo Abstandsregeln und konsequentes Maskentragen erschwert sind, zudem Ausgangsbeschränkungen und verschärfte Kontaktbeschränkungen. Es dürfen sich maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen. Paare sollen generell als ein Hausstand zählen. Kinder bis 14 Jahre zählen extra. Das gilt laut aktuellem Beschluss auch für die Osterzeit vom 01.04. bis zum 05.04.2021. 

Verschärfte Regeln zu Ostern

In der Zeit vom 01.04.2021 (Gründonnerstag) bis zum 05.04.2021 (Ostermontag) gilt ein Verbot von Ansammlungen im öffentlichen Raum. Geöffnete Außengastronomie wird geschlossen. Geschäfte müssen ebenfalls geschlossen bleiben, nur der Lebensmitteleinzelhandel im "engen Sinne" darf am Karsamstag (03.04.) öffnen. Religionsgemeinschaften werden gebeten, in dieser Zeit nur virtuelle Gottesdienste durchzuführen. Impf- und Testzentren bleiben geöffnet. Eventuelle Öffnungsschritte nach dem am 03.03.2021 vereinbarten Fahrplan sollen frühestens am 06.04.2021 greifen.

RKI soll zu Impfschutz berichten

Das Robert Koch-Institut soll bis zur nächsten Bund-Länder-Runde am 12.04.2021 einen Bericht dazu vorlegen, ab welchem Zeitpunkt Geimpfte "mit so hinreichender Sicherheit nicht infektiös sind, dass eine Einbeziehung in Testkonzepte möglicherweise obsolet wird". So bald wie möglich sollen ferner Beschäftigte in Schulen und Kitas sowie Schüler zwei Mal pro Woche getestet werden. In "zeitlich befristeten Modellprojekten" dürfen die Länder in ausgewählten Regionen ausprobieren, wie sich Bereiche des öffentlichen Lebens "mit strengen Schutzmaßnahmen und einem Testkonzept" öffnen lassen.

Arbeitsplatz: Homeoffice und Tests

Arbeitgeber sollen ihren Mitarbeitern weiterhin Homeoffice ermöglichen. Wo das nicht geht, sollen sie regelmäßige Tests anbieten, "mindestens einmal und bei entsprechender Verfügbarkeit zwei Mal pro Woche". Anfang April soll Bericht erstattet werden, wie viele Unternehmen sich beteiligen. Die Bundesregierung will dann mögliche schärfere Arbeitsschutzvorschriften prüfen.

Wirtschaftshilfen

Für Unternehmen, die besonders schwer und lange unter Schließungen leiden, will die Bundesregierung weitere Hilfen entwickeln.

Reisen: Appell an die Vernunft

Bund und Länder appellieren "eindringlich", auf nicht zwingend notwendige Reisen im In- und Ausland zu verzichten. Für Rückkehrer aus ausländischen Gebieten mit hohen Infektionszahlen oder mit einer starken Verbreitung von Virusvarianten gibt es schon eine Quarantänepflicht. Da insbesondere bei beliebten Urlaubszielen mit einer leichten Verbreitung von Covid-19-Varianten zu rechnen sei, "erwarten" Bund und Länder von allen Fluglinien "konsequente Tests von Crews und Passagieren vor dem Rückflug und keine weitere Ausweitung der Flüge während der Osterferien". Die Bundesregierung will zudem einen Test vor dem Abflug für die Einreise nach Deutschland vorschreiben - dafür müsste aber der Bundestag einer Änderung des Infektionsschutzgesetzes zustimmen.

Senioren-, Pflege und Behindertenheime

Ungeimpfte Bewohner sollen schnell ein Impfangebot erhalten. Das Angebot des Bundes, etwa mit Bundeswehrsoldaten beim Testen zu helfen, steht weiter.

Nächste Runde am 12.04.2021

Neuerungen sollen die Länder bis zum 29.03.2021 in ihre Verordnungen übernehmen, sie gelten bis vorerst zum 18.04.2021. Kanzlerin Angela Merkel will sich am 12.04.2021 wieder mit den Ministerpräsidenten beraten.

Redaktion beck-aktuell, 23. März 2021 (dpa).