Ost-West-Rentenangleichung bis 2025 beschlossen

Ab 2025 wird die Rente in ganz Deutschland einheitlich berechnet. Wie die Bundesregierung am 15.02.2017 mitteilte, hat sie das mit dem Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz beschlossen. Der Rentenwert Ost wird danach ab 01.07.2018 an den im Westen geltenden Rentenwert schrittweise angeglichen.

Angleichung in sieben Schritten Mitte 2024 vollendet

Die Angleichung soll fast 30 Jahre nach dem Mauerfall in sieben Schritten erfolgen: im ersten Schritt auf 95,8% des Westwertes, dann in den darauffolgenden Jahren um jeweils 0,7%. Zum 01.07.2024 beträgt demzufolge der Rentenwert Ost 100% des Rentenwerts West. Ab dem 01.01.2019 soll nach den Plänen der Bundesregierung schrittweise auch die Bewertung der Arbeitsentgelte angepasst werden. Damit verringere sich nach und nach die Hochwertung der Verdienste in den neuen Bundesländern, sodass zum 01.01.2025 die Hochwertung ganz entfalle. Ab 2025 werde die Rentenanpassung also auf der Grundlage der gesamtdeutschen Lohnentwicklung erfolgen – und zwar für ganz Deutschland. Die Angleichung werde auf die gesetzliche Unfallversicherung und die Alterssicherung der Landwirte übertragen. Angeglichen würden auch die Beitragsbemessungsgrenzen – ebenfalls in sieben Schritten.

Beiträge zur Rentenversicherung sollen stabil bleiben

Die Rentenversicherung soll in den ersten Jahren die zusätzlichen Kosten der Angleichung selbst übernehmen. Ab dem Jahr 2022 werde der Bundeshaushalt einen Zuschuss leisten: in 2022 zunächst 200 Millionen Euro, von 2023 bis 2025 jährlich jeweils 600 Millionen Euro mehr. Ab dem Jahr 2025 werde somit der Bundeszuschuss dauerhaft jährlich zwei Milliarden Euro höher ausfallen. Die Kosten der Rentenangleichung würden mit den Angleichungsschritten von 600 Millionen Euro im Jahr 2018 auf voraussichtlich 3,9 Milliarden Euro im Jahr 2025 steigen. Der Bundeszuschuss werde also ab 2025 rund die Hälfte der jährlichen Mehrausgaben decken. Ziel sei es, dass die Beiträge zur Rentenversicherung stabil bleiben, betont die Bundesregierung.

Lohnentwicklung bestimmt Rentenberechnung

Maßgeblich für die Berechnung der Renten ist laut Regierung die Entwicklung der Löhne. Im Osten würden für die Berechnung die Arbeitsentgelte am Durchschnittsentgelt (West) gemessen. Sie seien für die Rentenberechnung mit dem Hochwertungsfaktor aufgewertet worden. Damit habe sich das geringere Lohnniveau in den neuen Bundesländern nicht nachteilig auf die Rentenhöhe ausgewirkt. Die bis zum 31.12.2024 hochgewerteten Verdienste sollen nach der Neuregelung erhalten bleiben. Daraus bereits ermittelte Entgeltpunkte (Ost), zum Beispiel bei laufenden Renten oder im Versorgungsausgleich, würden zum 01.07.2024 durch Entgeltpunkte ersetzt. Sie würden mit dem bundeseinheitlichen aktuellen Rentenwert bewertet.

Redaktion beck-aktuell, 15. Februar 2017.

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