Opposition zieht gegen Wahlrechtsreform vor BVerfG

FDP, Grüne und Linke wollen die Wahlrechtsreform der großen Koalition mithilfe des Bundesverfassungsgerichts zu Fall bringen. Die drei Oppositionsparteien reichten am 01.02.2021 in Karlsruhe einen Antrag auf Durchführung einer abstrakten Normenkontrolle ein und stellten einen Antrag auf einstweilige Verfügung, um die neuen Regelungen noch vor der Bundestagswahl am 26.09.2021 außer Vollzug setzen zu lassen.

Verstoß gegen Grundsatz der Normenklarheit geltend gemacht

Das mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD Anfang Oktober 2020 beschlossene Gesetz verstoße gegen den Grundsatz der Normenklarheit, kritisierten die Ersten Parlamentarischen Geschäftsführer der Bundestagsfraktionen von Grünen und FDP, Britta Haßelmann und Marco Buschmann, sowie der rechtspolitische Sprecher der Linken-Fraktion, Friedrich Straetmanns. Es verletze auch das Prinzip der Chancengleichheit der Parteien. Und die angestrebte Verkleinerung des Bundestags werde nicht erreicht. Die Reform sieht vor, dass es bei der Wahl im Herbst bei der Zahl von 299 Wahlkreisen bleibt. Überhangmandate einer Partei sollen teilweise mit ihren Listenmandaten verrechnet werden. Beim Überschreiten der Regelgröße des Bundestages von 598 Sitzen sollen bis zu drei Überhangmandate nicht durch Ausgleichsmandate kompensiert werden. Ziel ist es, den auf 709 Abgeordnete angewachsenen Bundestag wieder zu verkleinern. Dass dies mit der Reform gelingt, wird auch von vielen Fachleuten bezweifelt.

Redaktion beck-aktuell, 1. Februar 2021 (dpa).