190 Millionen Euro aus Steuerkassen
Nach den von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Plänen der Koalition sollen alle Parteien zusammen von 2019 an 190 Millionen Euro aus Steuerkassen erhalten – statt bisher 165 Millionen Euro. Die Zuschüsse, die mit Wahlergebnissen steigen oder sinken, machen etwa ein Drittel der Einnahmen von Parteien aus, hinzu kommen unter anderem Mitgliedsbeiträge und Spenden.
Obergrenze vom BVerfG festgesetzt
Union und SPD hatten 2015 die Berechnung der Zuschüsse geändert, wodurch sich höhere Summen ergaben – die aber an eine vom BVerfG festgesetzte Obergrenze stießen und deshalb gekürzt wurden. Die Erhöhung der Obergrenze um 25 Millionen Euro entspräche etwa dem durch die Deckelung gekürzten Betrag, sagte die Rechtsprofessorin Sophie Schönberger, die FDP, Grüne und Linke im Verfahren vertritt. Eine Erhöhung der Obergrenze, die regelmäßig an die Inflation angepasst wird, sei nur vorgesehen, wenn sich die Umstände der Parteiendemokratie in außerordentlicher Weise änderten.
Kritik an "Hauruck-Vorgehen"
Union und SPD hatten wegen schlechter Wahlergebnisse große Einbußen hinnehmen müssen. Die Begründung für die Anhebung mit neuen Anforderungen durch die Digitalisierung und neuen Beteiligungsformen sei substanzlos, erklärten die Kläger. Sie beklagten auch das eilige "Hauruck-Vorgehen". Das parlamentarische Verfahren habe etwa fünf Werktage gedauert, sagte Jan Korte (Linke): "Das ist eine Sauerei gewesen, wie das gelaufen ist." Das Verfahren sei dreist, die Gründe nicht stichhaltig, kritisierte Britta Haßelmann von den Grünen.