Union und SPD beschlossen Erhöhung um 25 Millionen Euro
Mitte Juni 2018 hatten die Fraktionen von Union und SPD gegen die Stimmen der Opposition beschlossen, dass alle Parteien gemeinsam vom Jahr 2019 an 190 Millionen Euro vom Staat bekommen statt wie bisher 165 Millionen. Sie begründeten das vor allem mit neuen Anforderungen der Digitalisierung, etwa Kommunikation in sozialen Netzwerken und Schutz vor Hackern. Die Opposition hatte dies inhaltlich kritisiert, aber auch das eilige Vorgehen beklagt.
Opposition kritisiert Fehlen ordnungsgemäßer Begründung
Das "Hau-Ruck-Verfahren" verstoße gegen die "politische Hygiene" und die Verfassung, sagte Marco Buschmann von der FDP. Gerade die Anhebung der "absoluten Obergrenze" für die staatlichen Zuschüsse an die Parteien müsse sorgfältig begründet werden. Dem komme das Gesetz von Union und SPD "in keiner Weise nach". Britta Haßelmann von den Grünen sagte, Parteien müssten zwar finanziell gut ausgestattet sein, um ihren Aufgaben in einer Demokratie nachzukommen. Die Koalition habe aber nicht begründen können, warum es gerade 25 Millionen Euro mehr sein sollten. Jan Korte von der Linke-Fraktion sagte, das Gesetz fördere die Politikverdrossenheit.
AfD für Anschluss an Normenkontrollklage offen
Hinter einer Normenkontrollklage müssen mindestens ein Viertel der Abgeordneten des Bundestags stehen. Das Bundesverfassungsgericht überprüft dann die Rechtmäßigkeit eines Gesetzes. Die AfD strebt eine sogenannte Organklage an, für die sie keine weiteren Verbündeten braucht. Die Abgeordneten der AfD stünden aber bereit, sich der Normenkontrollklage anzuschließen, sagte AfD-Politiker Stephan Brandner. 165 Millionen Euro seien aus Sicht seiner Fraktion "mehr als ausreichend".