Das Vorhaben der Bundesregierung, dauerhaft an der sogenannten Wohnsitzauflage für Flüchtlinge festzuhalten (BT-Drs. 19/8692), stößt bei großen Teilen der Opposition auf erhebliche Bedenken. Linke und Grüne verwiesen am Abend des 09.05.2019 bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfs im Bundestag darauf, dass eine Einschränkung der Freizügigkeit nur in Ausnahmefällen rechtlich zulässig sei. Die FDP äußerte zudem Zweifel, ob die Auflage überhaupt praktisch umgesetzt werden kann.
Auflage würde im August auslaufen
Die 2016 zunächst nur vorläufig eingeführte Regelung sieht vor, dass anerkannte Schutzsuchende für drei Jahre in dem Bundesland bleiben müssen, in dem sie ihr Asylverfahren durchlaufen haben. Ohne die von der Koalition angepeilte Entfristung würde die Wohnsitzauflage im August 2019 auslaufen. Als einzige Oppositionspartei signalisierte die AfD Unterstützung für die Regierungspläne. Ihr Abgeordneter Christian Wirth erklärte, die umstrittene Regelung sei ein wichtiges Mittel gegen die Bildung von Parallelgesellschaften.
Redaktion beck-aktuell, 13. Mai 2019 (dpa).
Zum Thema im Internet
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 19/8692) finden Sie als pdf-Datei auf den Seiten des Bundestages.
Aus der Datenbank beck-online
OVG Schleswig, Abschiebungsandrohung, Abschiebungshaft, aufschiebende Wirkung, Ausreise, Gemeinschaftsunterkunft, Wohnsitzauflage, milderes Mittel, BeckRS 2019, 4972