Online-Nutzungen urheberrechtlich geschützter Materialien in Wissenschaft und Lehre werden neu geregelt

Für Studierende und Hochschullehrer in Deutschland wird der Umgang mit digitalen Materialen rechtlich unkomplizierter. Der Bundestag modernisierte am 30.06.2017 das Urheberrecht für die Wissenschaft im Bereich der Online-Nutzungen. Forschungsministerin Johanna Wanka (CDU) zeigte sich erleichtert: Die große Koalition habe "einen Kraftakt geschafft", das Gesetz sei aber nun "anwendbar, rechtssicher und praktikabel".

15% eines Werks dürfen kopiert werden

Die von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) vorgelegte Reform soll einerseits Sicherheit für Nutzer digitaler wissenschaftlicher Angebote schaffen, andererseits aber auch die Interessen der Urheber und Verlage an der Verwertung ihrer Werke wahren. Lehrer und Forscher dürfen 15% eines Werks kopieren oder in elektronische Semesterapparate einstellen und damit Studierenden öffentlich zugänglich machen, ohne Verlage vorher um Erlaubnis bitten zu müssen.

Regelung zunächst auf fünf Jahre befristet

Die Regelungen für die sogenannte Bildungs- und Wissenschaftsschranke im Urheberrecht sollen zunächst auf fünf Jahre befristet werden. Nach vier Jahren wird das Gesetz evaluiert. Wanka geht davon aus, dass sich die Skepsis auf Verlags- und Autorenseite dann nicht bestätigen wird. "Es geht nicht um Online-Nutzungen zum Nulltarif."

Verlage zeigten sich besorgt

CDU und CSU hatten zuletzt mit Blick auf Sorgen der Verlage auf die Evaluation und Befristung des Maas-Gesetzes gedrungen. Schwarz-Rot wollte das Urheberrecht lockern, um digital verfügbare Materialien in Forschung und Lehre, Schulen und Bibliotheken einfacher nutzbar zu machen. Die Hochschulen legten Wert darauf, dass für die Zukunft keine Einzelabrechnungen von Online-Lehrmaterial festgeschrieben werden.

Börsenverein des Deutschen Buchhandels wertet Entscheidung als großen Fehler

"Heute ist ein schwarzer Tag für Bildung und Wissenschaft in Deutschland. Die Entscheidung des federführenden Bundestags-Ausschusses ist ein Armutszeugnis für die deutsche Bildungspolitik. Ein Gesetz ohne wesentliche Änderungen durchzuwinken, das offensichtlich verfassungswidrig ist und weltweit vorbildliche Publikationsstrukturen, die Garant für Qualität und Vielfalt sind, massiv bedroht, ist höchst fahrlässig und unverantwortlich. Der Gesetzgeber hat mit dieser einseitigen Entscheidung gezeigt, dass er auf die Interessen der Urheberinnen und Urheber wissenschaftlicher Werke und ihrer Verlage keine Rücksicht nimmt. Dieser kurzsichtige Schritt ist ein schwerer Rückschlag für den Bildungs- und Wissenschaftsstandort Deutschland“, so Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins.

Redaktion beck-aktuell, 30. Juni 2017 (dpa).

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