Der Landwirt, ein konventioneller Kartoffelbauer, hatte auf seinem Acker ein für Kartoffeln geeignetes Pflanzenschutz-Spritzmittel verwendet. Dieses war wegen aufgetretener Winde auf das Rucola-Feld eines Bio-Erzeugerbetriebs abgedriftet und verunreinigte den erntereifen Rucola, sodass er nicht mehr verkauft werden konnte.
Das Landgericht Frankenthal (Pfalz) hat den Kartoffelbauer in erster Instanz zu einer Zahlung von 77.078,32 Euro verurteilt. Das Oberlandesgericht Zweibrücken (Beschluss vom 10.10.2023 – 8 U 6/23) hat diese Entscheidung bestätigt.
Das abgedriftete Spritzmittel habe den Rucola auf dem Nachbarfeld verunreingt. Die gesetzlich zulässigen Grenzwerte seien überschritten worden. Das LG sei zu Recht davon ausgegangen, dass der Ernteausfallschaden des Erzeugerbetriebs in dem entgangenen Verkaufserlös für den Rucola liege. Da zum Schadenszeitpunkt Kosten wie etwa für Saatgut, Bewässerung, Pflanzenschutz bereits angefallen seien, seien an ersparten Aufwendungen nur noch die Kosten für die Ernte und Verpackung des Rucolas abzuziehen gewesen.