OLG Wien: Razzia bei Österreichs Geheimdienst war unverhältnismäßig

Die Razzia im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) und bei BVT-Mitarbeitern bringt Österreichs Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) in Bedrängnis. Das Oberlandesgericht in Wien entschied, dass die Hausdurchsuchungen im Februar 2018 wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs bis auf eine unverhältnismäßig waren. Die vermuteten Beweismittel hätten sich auch einfach durch Amtshilfe beschaffen lassen, so das Gericht am 28.08.2018.

Opposition fordert Kickls Rücktritt

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) will nun prüfen, wie mit den Ergebnissen der Ermittlungen umzugehen ist, die auf Basis der Durchsuchungen gewonnen wurden. Die Opposition von SPÖ und Grünen forderte Kickl zum Rücktritt auf. "Ein Innenminister, der Recht bricht, anstatt es zu schützen, muss gehen", hieß es vonseiten der SPÖ. Bei den Hausdurchsuchungen waren große Datenmengen sichergestellt worden.

Nachrichtendienst soll sensible Daten rechtswidrig nicht gelöscht haben

Mehrere Mitarbeiter des Nachrichtendienstes stehen im Verdacht, sensible Daten rechtswidrig nicht gelöscht zu haben. Die Opposition vermutet als Grund der Vorgänge, dass die seit Dezember 2017 mitregierende FPÖ Druck auf die Behörde ausüben und sich mehr Einfluss sichern will. Im April 2018 wurde wegen der innenpolitisch hohe Wellen schlagenden Affäre ein Untersuchungsausschuss eingesetzt. Die Staatsanwaltschaft sieht den Anfangsverdacht gegen insgesamt acht Beschuldigte nach der Befragung von 50 Zeugen erhärtet. Das 2002 gegründete BVT ist einer von drei Nachrichtendiensten in Österreich. Es analysiert unter anderem Gefahren durch extremistische Strömungen wie radikalen Islamismus und Rechtsextremismus.

Redaktion beck-aktuell, 29. August 2018 (dpa).

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