Ein Urteil wegen Bestechlichkeit gegen den ehemaligen FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache ist vom Oberlandesgericht Wien aufgehoben worden. Das bestätigte heute ein Gerichtssprecher. Das Verfahren müsse wiederholt werden, weil entlastende Chatnachrichten in erster Instanz nicht ausreichend gewürdigt worden seien. Die Urteilsbegründung sei in sich widersprüchlich und nicht nachvollziehbar. Damit muss der Fall neu verhandelt werden.
Bewährungsstrafen für Strache und Mitangeklagten
Strache, zur Zeit der ÖVP-FPÖ-Koalition von 2017 bis 2019 auch Vizekanzler Österreichs, war vor einem Jahr zu einer Bewährungsstrafe von 15 Monaten verurteilt worden, ein mitangeklagter Eigentümer einer Privatklinik zu zwölf Monaten auf Bewährung. Es bestand der Verdacht, dass im Gegenzug für eine für die Klinik vorteilhafte Gesetzesänderung Spenden an die FPÖ geflossen sein sollen.
Gitta Kharraz, 30. August 2022 (dpa).
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