Leitung der örtlichen "Scharia-Polizei" übernommen
Das OLG verhandelte seit 17.05.2019 an insgesamt 13 Tagen und hörte im Rahmen der Beweisaufnahme 26 Zeugen und drei Sachverständige. Im Wesentlichen konnte es folgenden Sachverhalt feststellen: Der Angeklagte habe sich spätestens Anfang Oktober 2012 in Syrien der ausländischen terroristischen Vereinigung "Jabhat al-Nusra" angeschlossen. Dort sei er innerhalb kurzer Zeit in eine führende Position aufgestiegen. Nach der Einnahme der Stadt Tabka/Syrien durch die "Jabhatal-Nusra" und andere Gruppierungen im Februar 2013 habe er die Leitung der örtlichen "Scharia-Polizei" übernommen und sei in dieser Eigenschaft neben der Bewachung des eroberten Euphrat-Staudammes sowie des Krankenhauses von Tabka vor allem für die Umsetzung der Befehle der von der "Jabhat al-Nusra" eingesetzten "Scharia-Richter" verantwortlich gewesen. Hierzu habe insbesondere die Verhaftung von Personen, deren Zuführung an die Scharia-Richter sowie die Absicherung von öffentlichen Auspeitschungen gehört.
Aktive Teilnahme an Kampfhandlungen nicht nachgewiesen
Dem Angeklagten konnte nach den Ausführungen des Gerichts hingegen nicht nachgewiesen werden, dass er sich aktiv auf Seiten der "Jabhat al-Nusra" an Kampfhandlungen gegen die Regierungstruppen des syrischen Machthabers Assad beteiligt hat. Nach der Eroberung des gesamten Gebiets um Tabka Anfang des Jahres 2014 durch den "Islamischen Staat im Irak und Großsyrien" sei der Anklagte durch diesen für kurze Zeit inhaftiert worden, nach seiner Haftentlassung sei er im Mai 2014 in die Türkei gereist, von wo er dann schließlich im November 2015 mit Ehefrau und zwei Kindern nach Deutschland gekommen sei.
Fortdauer der Untersuchungshaft angeordnet
Das OLG hat zugunsten des Angeklagten unter anderem berücksichtigt, dass er sich teilweise geständig eingelassen hat und die Tat bereits geraume Zeit zurückliegt. In Deutschland sei der Angeklagte nicht vorbestraft. Die Hauptverhandlung habe keine Anhaltspunkte für eine radikalislamische Einstellung des Angeklagten in Deutschland ergeben. Der Angeklagte befinde sich seit 02.08.2018 in Untersuchungshaft. Das OLG ordnete die Fortdauer der Untersuchungshaft an.