Der jahrelange Rechtsstreit um das Erbe des Stuttgarter Bauhauskünstlers Oskar Schlemmer (1888-1943) ist nach Angaben des OLG Stuttgart beigelegt. Die um den millionenschweren Nachlass streitenden Enkel haben einen Vergleich geschlossen. Der regelt laut Gericht, wie Hunderte Einzelstücke aus dem Nachlass der Witwe Schlemmers auf die Parteien verteilt werden. Teil der Vereinbarung seien auch Schenkungen an ein Museum.
Durch die Einigung werde eine Versteigerung betroffener Kunstwerke verhindert, hieß es weiter. Der Nachlass werde nun durch Verteilung der Kunstwerke auf beide Parteien auseinandergesetzt. Weitere Details wurden nicht genannt.
Der 1943 verstorbene Oskar Schlemmer gilt als einer der vielseitigsten Künstler des 20. Jahrhunderts. Der gebürtige Stuttgarter arbeitete nicht nur als Maler und Bildhauer, sondern auch als Bühnengestalter. Bekannt war er vor allem für seine stereometrischen Figuren und seine Bühnenbilder während der Bauhaus-Zeit Anfang des 20. Jahrhunderts. Nach seinem Tod hatte sich seine Witwe Tut Schlemmer intensiv um das Erbe gekümmert, die 1987 verstarb.
Um ihren Nachlass geht es in dem seit Jahrzehnten andauernden Streit. Die klagende Enkelin und der beklagte Enkel nehmen beide für sich in Anspruch, das Erbe ihres Großvaters bewahren zu wollen. Mehrere Prozesse und ein Mediationsverfahren scheiterten.
Streit über Herausgabeansprüche
Im hiesigen Fall hatte das LG Stuttgart im Juni über diverse Rechts- und Tatsachenfragen entschieden, unter anderem darüber, ob auf Miteigentum und Erbschaftsbesitz beruhende Herausgabeansprüche (§§ 985, 2018 BGB) bestehen und ob diese verjährt sind. Das LG urteilte, dass der Enkel einen Großteil der Werke Schlemmers – rund 1.000 Stück – an die Erbengemeinschaft heraus- und zur Versteigerung freigeben müsse. Die Enkelin hatte in dem Nachlassstreit die Herausgabe von etwa 1.600 Einzelstücken verlangt. Der Streitwert wurde mit 38 Millionen Euro beziffert. Beide Parteien hatten gegen das Urteil Berufung beim OLG eingelegt.
Dort habe man sich nun nach intensiven Gesprächen geeinigt und beende die Auseinandersetzung einvernehmlich, teilte das OLG mit. Am Mittwoch sei ein Vergleich protokolliert worden.