Trennung der Ehepartner schließt Kindesadoption nicht aus
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Die Adoption eines Kindes hängt neben den formellen Voraussetzungen davon ab, ob sie dem Kindeswohl entspricht. Das OLG Schleswig lehnte es ab, einen Antrag allein wegen der Trennung der Adoptiveltern zurückzuweisen. Bei Abwägung aller Umstände des konkreten Falls sei die Kindesannahme für das Mädchen vorteilhaft.

Ein verheiratetes Ehepaar hatte ein gemeinsames Kind und bekam ein weiteres dreiwöchiges Kind zur Adoptionspflege. Ein Jahr später wollten die beiden Frauen das Kind adoptieren. Zum Zeitpunkt der familiengerichtlichen Entscheidung lebte das Paar frisch getrennt voneinander, verfolgte aber die Adoption des kleinen Mädchens weiter. Die Kinder des Paares lebten bei einer Mutter, die andere hatte ein großzügiges Umgangsrecht. Das Familiengericht Ahrensburg lehnte die Kindesannahme ab, weil es die Trennung der Eltern für das Kind als nachteilig empfand. Dagegen erhob ein Elternteil mit der Einwilligung der anderen Mutter Beschwerde zum OLG Schleswig – mit Erfolg.

Das OLG (Beschluss vom 25.10.2023 – 8 UF 124/23) erkannte zwar, dass die Trennung für das anzunehmende Kind problematisch sein kann, lehnte es aber ab, den fehlenden Bestand der Ehe als Ausschließungsgrund für die Adoption zu bewerten. § 1741 BGB stelle auf das Eltern-Kind-Verhältnis ab und auf das Kindeswohl. Die gemeinschaftliche Annahme werde durch die Trennung nicht schlechthin ausgeschlossen, sondern sei nur ein wichtiger Faktor bei der Frage, ob die Adoption dem Kindeswohl diene.

Gesamtabwägung aller Umstände erforderlich

Nach Art. 8 Abs. 2 des Europäischen Adoptionsübereinkommens ist es das Ziel einer Adoption, Kindern ein beständiges und ausgeglichenes Zuhause zu verschaffen. Dabei ist laut den Schleswiger Richterinnen und Richtern die Stabilität der Ehe der Adoptiveltern wichtig, aber nicht allein entscheidend. In die Gesamtabwägung stellten sie noch die wirtschaftliche Position und die gute Bindung zwischen dem Mädchen und allen weiteren Familienmitgliedern ein. Dass sich die Trennung des Ehepaars negativ auf das Kind auswirke, könne angesichts des pragmatischen Umgangs der Eltern damit nicht erkannt werden. So seien beispielsweise die Kinder nicht als Druckmittel zwischen den Eltern eingesetzt worden. 

OLG Schleswig, Beschluss vom 25.10.2023 - 8 UF 124/23

Redaktion beck-aktuell, rw, 14. November 2023.