Weil er 26 Liegestützen auf dem Altar einer katholischen Kirche gemacht und sich dabei gefilmt hat, ist ein Video-Künstler aus Saarbrücken wegen Hausfriedensbruchs und Störung der Religionsausübung verurteilt worden. In dem Revisionsverfahren schloss sich das Oberlandesgericht Saarbrücken am 15.05.2018 einem früheren Urteil des Amtsgerichts Saarbrücken an.
OLG: Kunstfreiheit vorbehalts-, aber nicht schrankenlos
Das OLG widersprach damit zugleich der Einschätzung des Landgerichts, das den Künstler im Juli 2017 lediglich wegen Hausfriedensbruchs schuldig gesprochen und seine Aktion als Mittel der Kunstfreiheit gewertet hatte. "Die Kunstfreiheit ist zwar vorbehaltlos, aber nicht schrankenlos gewährleistet“, betonte die Vorsitzende Richterin in ihrer Begründung. Der Schuldspruch des OLG ist rechtskräftig. Über die Höhe des Strafmaßes entscheidet nun das LG. Der Angeklagte Alexander Karle (40) sagte, er sei von dem Urteil "sehr überrascht“ und darüber "entsetzt“.
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 15.05.2018
Redaktion beck-aktuell, 16. Mai 2018 (dpa).
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