Ehepaar darf erwachsenen Urenkel nicht adoptieren

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat entschieden, dass ein Ehepaar seinen erwachsenen Urenkel nicht adoptieren darf. Es betont dabei die strengen Voraussetzungen einer Erwachsenenadoption. Nicht ausreichend sei es etwa, dass Erbschaftsteuer gespart werden solle. Außerdem spreche hier der erhebliche Altersunterschied gegen eine starke innere Verbundenheit im Sinn eines Eltern-Kind-Verhältnisses.

OLG: Voraussetzungen für Adoption sind nicht gegeben

Ein Ehepaar wollte seinen erwachsenen Urenkel adoptieren. Die leibliche Mutter des Urenkels hatte dem zugestimmt. Das Amtsgericht Bad Iburg hatte eine Adoption abgelehnt. Die Großeltern und der Enkel hatten in der Beschwerdeinstanz beim OLG keinen Erfolg. Eine Adoption müsse sittlich gerechtfertigt sein. Zunächst sei eine starke innere Verbundenheit im Sinn eines Eltern-Kind-Verhältnisses erforderlich, sowie eine gegenseitige Verpflichtung, dauerhaft füreinander einzustehen. Dies sei hier zwar gegeben. Gegen ein Eltern-Kind-Verhältnis spreche im vorliegenden Fall aber der erhebliche Altersunterschied und das intakte Verhältnis des Urenkels zu seiner leiblichen Mutter. Eine gegenseitige Unterstützung könne auch aus dem bereits bestehenden natürlichen Verwandtschaftsverhältnis erfolgen. Es gebe zudem Anhaltspunkte dafür, dass es vorwiegend um eine günstige Regelung des Nachlasses gehen solle. Bei bestehenden Restzweifeln an einer sittlichen Rechtfertigung sei eine Erwachsenenadoption in der Regel abzulehnen. Vor diesem Hintergrund, so der Senat, sei eine Erwachsenenadoption hier abzulehnen.

OLG Oldenburg, Beschluss vom 14.11.2022 - 11 UF 187/22

Redaktion beck-aktuell, 21. März 2023.