Das Oberlandesgericht Oldenburg hat in einem Hinweisbeschluss im Zusammenhang mit deliktischen Ansprüchen gegen Volkswagen geäußert, dass die Verurteilung der Beklagten aus vorsätzlich sittenwidriger Schädigung durch das Landgericht Osnabrück in erster Instanz zurecht erfolgt sein dürfte. Dies teilte am 12.07.2018 die Rechtsanwaltskanzlei Rogert & Ulbrich aus Düsseldorf mit.
"Deutliche Positionierung" zugunsten der Geschädigten
"Soweit ersichtlich hat sich damit erstmals ein Oberlandesgericht derart deutlich positioniert, was deliktische Ansprüche gegen Volkswagen angeht", kommentierte Rechtsanwalt Tobias Ulbrich, Partner der Sozietät. "Auch andere Oberlandesgerichte haben derartigen Klagen aus Delikt gegen Volkswagen bereits Erfolgsaussichten beschert“, sagte Rechtsanwalt Marco Rogert, Gründungspartner der Sozietät. "In dieser knappen Deutlichkeit handelt es sich jedoch um einen außergewöhnlichen Vorgang, der in der rechtlichen Aufarbeitung des Abgasskandals seinesgleichen sucht".
OLG Oldenburg
Redaktion beck-aktuell, 13. Juli 2018.
Aus der Datenbank beck-online
LG Würzburg, Anspruch wegen u.a. sittenwidriger Schädigung im Abgas-Skandal, BeckRS 2018, 1691
LG Köln, Schadenersatzanspruch, Abgasskandal, Dieselfahrzeug, Minderung, Mangel, Manipulationssoftware, sittenwidrige Schädigung, BeckRS 2018, 10991
LG Osnabrück, Kaufvertrag, Fahrzeug, Beschaffenheit, Software, Schadensersatzanspruch, Stickstoff-Ausstoß, Manipulation, BeckRS 2017, 136692
Aus dem Nachrichtenarchiv
LG Hanau: Daimler muss Kunden wegen manipulierter Abgas-Software Schadenersatz leisten, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 14.06.2018, becklink 2010155