VW Touareg V6 mit Audi-Dieselmotor EA 897 erworben
Der Kläger hatte vor Bekanntwerden der mutmaßlichen Dieselmanipulationen im Herbst 2015 einen VW Touareg mit dem Motor des Typs EA 897 erworben. 2019 reichte er dann Schadensersatzklage gegen VW ein und forderte den Kaufpreis zurück. Der Vertrieb der Fahrzeuge stelle, so der Kläger, ähnlich wie beim bekannten Motor EA 189, eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung durch VW dar. Sein Fahrzeug sei von einem amtlichen Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamtes betroffen. Ausschlaggebend für die deliktische Haftung von VW sei, dass die Entscheidung für den Einsatz des mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestatteten Motors vom VW-Konzern ausgegangen sei.
OLG: Starke Ähnlichkeit der Programmierung rechtfertigt Gleichbehandlung
VW wandte ein, nicht Hersteller und Entwickler des Motors zu sein. Hersteller sei die Firma Audi. Zudem sei im VW Touareg gerade nicht der bekannte Motor EA 189 verbaut. Die Motorsoftware sei dementsprechend nicht vergleichbar. Das LG wies die Klage ab. Dagegen legte der Kläger Berufung ein. Das OLG hat das LG-Urteil nun teilweise aufgehoben und entschieden, dass VW auf Schadensersatz haftet. Es liege eine unzulässige Abschalteinrichtung vor. Das Inverkehrbringen der hiermit versehenen Fahrzeuge stelle eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung dar. Die Programmierung der Motorsteuerung des Motors EA 897 sei zwar nicht identisch mit der im Falle des Motors EA 189, aber doch so ähnlich, dass sie rechtlich genauso zu behandeln sei.
VW traf strategische Entscheidungen zum Audi-Motor EA 897 mit
VW hafte selbst, obwohl Audi den Dieselmotor samt Software entwickelt und hergestellt habe. Denn VW habe in Bezug auf die Entwicklung und Verwendung des Motors EA 897 und dessen Software die grundlegenden strategischen Entscheidungen mitgetroffen und die entsprechenden Entscheidungen der Tochtergesellschaften Audi abgesegnet.