Kein Millionen-Schadensersatz für Solar Millennium von Süddeutscher Zeitung

Das Oberlandesgericht Nürnberg hat die Millionenklage eines Mitgründers der inzwischen insolventen Firma Solar Millennium gegen die Süddeutsche Zeitung abgewiesen. Der Kläger hatte von der Zeitung 78,4 Millionen Euro Schadenersatz wegen Berichten über eine angebliche Beteiligung an illegalen Insidergeschäften verlangt, die ihn nach eigener Auskunft eine wichtige Investition in Indien gekostet haben sollen.

Geplatzter Millionen-Deal

In dem Text der Süddeutschen Zeitung vom Juni 2013 war es um angebliche Insidergeschäfte mit Aktien des später pleite gegangenen Solarkraftwerk-Planers Solar Millennium aus Erlangen gegangen. Einen Tag später hatte auch der Schweizer Tagesanzeiger einen Text veröffentlicht, der sich auf diesen Artikel bezog. Diesen Artikel hatte einer der Geschäftspartner des Klägers gelesen und daraufhin die Verhandlungen über eine Investition abgebrochen. Der Kläger behauptet, für ihn sei wegen der Berichterstattung diese wichtige Investition in ein Kraftwerk in Indien geplatzt. Den entgangenen Gewinn forderte er als Schadenersatz ein.

OLG: Zulässige Verdachtsberichterstattung

Das Gericht verwarf die Berufung des Klägers gegen das erstinstanzliche Urteil aus dem Jahr 2018 und sah auch selbst keine Anhaltspunkte dafür, dass die Journalisten in ihrem Artikel rechtswidrig oder pflichtwidrig gehandelt hätten. Die Darstellungen in dem Artikel seien im Wesentlichen zutreffend gewesen. Die Autoren hätten sich an die Regeln zur Verdachtsberichterstattung gehalten. Der Kläger kann jetzt noch Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einzureichen.

Zeitung sieht einen "Sieg für die Pressefreiheit"

Der Chefredakteur der Süddeutschen Zeitung, Wolfgang Krach, lobte den Beschluss des Oberlandesgerichts Nürnberg als einen "Sieg für die Pressefreiheit" und "den investigativen Journalismus". Der Versuch, Journalisten durch Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe einzuschüchtern und unliebsame Berichterstattung zu verhindern, sei gescheitert.

OLG Nürnberg, Beschluss vom 03.02.2021 - 3 U 2445/18

Redaktion beck-aktuell, 5. Februar 2021 (dpa).