Kein Schmerzensgeld wegen Quarantäne

Die Anordnung von Quarantäne für die gesamte Familie nach positivem Corona-Test eines Familienmitglieds ist nicht zu beanstanden. Es bestehe auch dann kein Anspruch auf Schmerzensgeld, wenn sich herausstelle, dass die positiv getestete Person gesund gewesen sei, entschied das Oberlandesgericht Naumburg und bestätigte damit das landgerichtliche Urteil. Die Stadt habe sich an alle Vorgaben des IfSG gehalten. 

Familie klagte auf Schmerzensgeld wegen Quarantäne

Das Landgericht hatte die Klage der Familie aus Magdeburg auf Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 3.700 Euro für jeden der vier Kläger zurückgewiesen. Nach Ansicht des Gerichts war die Anordnung der Quarantäne durch die Stadt Magdeburg gegen die Mitglieder der Familie im April 2021 rechtmäßig, weil bei einem Familienmitglied ausweislich eines PCR-Corona-Tests ein positives Ergebnis festgestellt wurde. Die Kläger meinten, der Laborbefund sei falsch positiv gewesen. Tatsächlich sei das betroffene Familienmitglied gesund gewesen und es auch die ganze Zeit geblieben. Das Landgericht hatte ausgeführt, dass sich die Stadt aufgrund der wissenschaftlichen Erkenntnisse auf den PCR-Test habe verlassen dürfen.

Stadt hat sich an Vorgaben des IfSG gehalten

Das Oberlandesgericht hat nunmehr die vorinstanzliche Entscheidung bestätigt und ergänzend ausgeführt, dass die Stadt ohne Verschulden gehandelt habe, da diese sich bei der Anwendung des Infektionsschutzgesetzes an die maßgeblichen Empfehlungen des Robert Koch Instituts (RKI) gehalten habe. Zudem gebe es auch keine Anhaltspunkte dafür, dass zuverlässigere Möglichkeiten der Diagnostik als der PCR-Test vorhanden und etabliert sind. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.

OLG Naumburg, Beschluss vom 08.06.2022 - 5 U 35/22

Redaktion beck-aktuell, 12. Juli 2022.