OLG Naumburg: Kein neues Verfahren im Fall Oury Jalloh

Fast 15 Jahre nach dem Feuertod des Asylbewerbers Oury Jalloh in einer Dessauer Polizeizelle hat die Justiz in Sachsen-Anhalt den Fall abgeschlossen. Das Oberlandesgericht Naumburg verwarf den Antrag eines Verwandten Jallohs auf Klageerzwingung als unzulässig, hieß es am 23.10.2019 in einer Mitteilung. Damit ist eine Initiative seiner Familie zu einer weiteren juristischen Aufklärung gescheitert.

Brandursache noch ungeklärt

Jalloh war nach einem Brand in einer Dessauer Polizeizelle am 07.01.2005 mit erheblichen Verbrennungen tot gefunden worden. Ob Jalloh selber damals die Matratze angezündet hat, auf der er gefesselt lag, ist bis heute nicht geklärt. Allerdings verurteilte das Landgericht Magdeburg 2012 einen Beamten wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe - er hatte demnach nicht dafür gesorgt, dass Jalloh ausreichend beaufsichtigt wurde. Es erschien dem Gericht damals als wahrscheinlich, dass der Brand von Jalloh selbst gelegt worden war.

Familie vermutet Mord

Die Familie des Mannes aus Sierra Leone geht von Mord aus und versucht seit Jahren, vor Gericht mit weiteren Verfahren die Aufklärung des Falles zu erreichen. Aus Sicht des OLG gelang es ihr in dem aktuellen Antrag nicht, ein mögliches Tatgeschehen in sich schlüssig und mit ausreichend Beweisen darzustellen.

Redaktion beck-aktuell, 24. Oktober 2019 (dpa).