OLG München: Zahnarzt verliert erneut gegen Bewertungsportal Jameda

Das Oberlandesgericht München hat im Rechtsstreit um gelöschte Bewertungen im Internetportal Jameda die Berufung eines Zahnarztes aus Kiel abgewiesen. Der Mediziner hatte vor dem Münchner Landgericht I im April 2019 in der ersten Instanz verloren. Er hatte die Bewertungsplattform verklagt, weil Jameda Anfang 2018 zehn seiner positiven Bewertungen gelöscht hatte.

Bewertungen waren als zweifelhaft eingestuft und gelöscht worden

Die Löschungen sind laut Aussage des Anwalts des Zahnarztes eine Reaktion auf die Kündigung der kostenpflichtigen Mitgliedschaft des Arztes. Man sehe sich der Willkür der Plattform ausgesetzt, hieß es am 27.02.2020 vor dem OLG. Jameda wehrte sich gegen diese Vorwürfe. Die Bewertungen seien bereits zwei Wochen vor der Kündigung als zweifelhaft eingestuft worden. Bei einer anschließenden Überprüfung habe die Echtheit nicht festgestellt werden können, weshalb die Bewertungen gelöscht worden seien. Das OLG schloss sich dieser Ansicht an. Jameda habe das Recht, die auf dem Portal veröffentlichten Bewertungen auf Validität zu überprüfen. Eein Zusammenhang zwischen der Löschung der Bewertung und der durch den klagenden Zahnarzt ausgesprochenen Kündigung seines bezahlten jameda Premium-Accounts habe nicht festgestellt werden können. Die vorausgegangene Prüfung der Bewertungen sei bereits zwei Wochen vor der Kündigung erfolgt.

OLG München, Urteil vom 27.02.2020

Redaktion beck-aktuell, 28. Februar 2020 (dpa).