OLG München: Bewertungsportal Yelp muss Schadenersatz an Fitness-Studios zahlen

Das Online-Portal Yelp soll wegen zu schlechter Bewertungen Schadenersatz an drei Fitness-Studios aus dem Münchener Umland zahlen. Das Oberlandesgericht München entschied am 13.11.2018 zugunsten der Betreiberin der Studios. Sie soll nun knapp 800 Euro pro Studio bekommen – plus Zinsen. Außerdem soll Yelp die Prozesskosten übernehmen und künftig alle Bewertungen in die Gesamtwertung einschließen – nicht nur diejenigen, die als "empfohlen" deklariert werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weil die Revision zugelassen wurde.

Streit um Gesamtbewertung

Die Betreiberin der Fitness-Studios, die ehemalige Weltmeisterin im Bodybuilding Renate Holland, hatte auf Unterlassung geklagt. Der Grund: Weil nur Wertungen eingingen, die von einer Empfehlungssoftware nach verschiedenen Kriterien ausgewählt und mit dem Prädikat "empfohlen" versehen wurden, fiel die Gesamtbewertung schlechter aus. Die Fitness-Studios waren dadurch insgesamt mit zwei oder drei von fünf möglichen Sternen bewertet. Klägerin Holland freute sich über das Urteil. "Das ist wie David gegen Goliath."

OLG München, Urteil vom 13.11.2018

Redaktion beck-aktuell, 14. November 2018 (dpa).