OLG München: Kein Urheberschutz für Loriot-Zitat "Früher war mehr Lametta"

Das Loriot-Zitat "Früher war mehr Lametta" ist nicht vom Urheberrecht geschützt. Dies hat das Oberlandesgericht München mit jetzt mitgeteiltem Beschluss vom 14.08.2019 in einem einstweiligen Verfügungsverfahren entschieden und eine Entscheidung des Landgerichts München I bestätigt. (Az.: 6 W 927/19). Die Erben des als Loriot berühmt gewordenen, 2011 gestorbenen Vicco von Bülow hatten einem Hersteller verbieten lassen wollen, den Satz auf T-Shirts zu drucken.

Zitat aus "Weihnachten bei Hoppenstedts"

Die Antragsgegnerin vertrieb T-Shirts und andere Produkte mit diversen Aufdrucken, so auch mit dem Aufdruck "Früher war mehr Lametta". In den 70er Jahren schuf der Künstler Loriot den Sketch "Weihnachten bei Hoppenstedts", der am 07.12.1978 in der ARD erstausgestrahlt und auch in das 1981 im Diogenes Verlag erschienene Buch "Loriots dramatische Werke" aufgenommen wurde. In diesem Sketch legte Loriot "Opa Hoppenstedt" das Zitat "Früher war mehr Lametta" in den Mund.

Eigene Werkqualität?

Die Antragsstellerinnen waren der Auffassung, dass aufgrund der unbefugten Verwendung des Zitats "Früher war mehr Lametta" den Antragstellerinnen ein Unterlassungsanspruch gegen die Antragsgegnerin aus § 97 Abs. 1 S. 1 UrhG in Verbindung mit § 1922 Abs. 1 BGB zustehe. Das Zitat "Früher war mehr Lametta" sei urheberrechtlich schutzfähig, da es eine eigene Werkqualität im Sinne des § 2 UrhG aufweise.

LG und OLG: Hinreichende Schöpfungshöhe fehlt

Das LG und das OLG sahen das allerdings anders. Dem streitgegenständlichen Spruchs fehle die urheberrechtliche Schutzfähigkeit. Dem kurzen Satz "Früher war mehr Lametta" fehle bei der maßgeblichen isolierten Betrachtung die hinreichende Schöpfungshöhe für einen Schutz nach § 2 UrhG. Seine Besonderheit und Originalität erfahre dieser Satz durch die Einbettung in den Loriot-Sketch "Weihnachten bei Hoppenstedts" und die Situationskomik. Blende man aber die Einbettung in den Sketch und auch den Umstand aus, dass Sketch samt "Früher war mehr Lametta" von dem fraglos bekannten und bedeutenden Künstler Loriot stamme, handele es sich um einen eher alltäglichen und belanglosen Satz, der entweder schlicht zum Ausdruck bringe, dass früher mehr Lametta benutzt wurde, oder – unter Verwendung des Wortes "Lametta" als Metapher – dass früher mehr Schmuck, Glanz, festliche Stimmung oder Ähnliches war. Selbst in der zweiten Deutungsmöglichkeit genüge die Verwendung einer einfachen Metapher im Anschluss an die alltägliche und gängige Eingangswortfolge "Früher war mehr" nicht, um hier eine Originalität oder Individualität anzunehmen, welche übliche und alltägliche Ausdrucksformen deutlich überrage.

OLG München, Beschluss vom 14.08.2019 - 6 W 927/19

Redaktion beck-aktuell, 20. Dezember 2019.