Unternehmen preist Wirkung seines Kopfschmerzmittels
Wie "sz.de" berichtet, bewarb das Unternehmen das rezeptfrei erhältliche Kopfschmerzmittel unter anderem damit, dass es "zuverlässig, effektiv und wirkungsvoll" sowie "stark bei allen behandelbaren Formen von Kopfschmerz" wirke, "sicheren Erfolg im Regelfall" biete, optimal verträglich sei und keine unerwünschten Neben- und Wechselwirkungen habe sowie "100 Prozent natürlich" sei. "Integritas", ein "Verein für lautere Heilmittelwerbung" habe gegen 12 Werbebotschaften geklagt. Das Landgericht habe der Klage teilweise stattgegeben. Der Verein habe dagegen Berufung eingelegt.
OLG: Wirksamkeit nicht durch wissenschaftliche Studien belegt
Laut "sz.de" hat das OLG dem Pharmaunternehmen 11 der 12 gerügten Werbeaussagen verboten. Dabei sei unter anderem maßgeblich gewesen, dass für die Zulassung homöopathischer Medikamente keinerlei wissenschaftliche Studien über die tatsächliche Wirksamkeit erforderlich sind. Vielmehr entscheide eine Kommission anhand der Zutatenliste, ob das Präparat bei der angegebenen Indikation helfen könnte. Zudem seien die Werbeaussagen teileweise unzutreffend. So stehe der Behauptung, das Mittel sei optimal verträglich und habe keine unerwünschten Neben- und Wechselwirkungen, entgegen, dass das Präparat laut Packungsbeilage für Kinder und für Schwangere ebenso wenig empfohlen wird wie der gleichzeitige Konsum von Genussmitteln wie Alkohol. Der Aussage "100 Prozent natürlich" laufe der Inhaltsstoff Magnesiumstearat zuwider, der chemisch hergestellt werde.