OLG München: Telefonica muss 225.000 Euro Handyguthaben auszahlen

Der Mobilfunkbetreiber Telefonica muss 225.000 Euro Guthaben an einen geschäftstüchtigen Kunden auszahlen, der mit Gesprächsgutschriften dieses kleine Vermögen angehäuft hat. Bei Prepaid-Karten mit Easy-Money-Funktion schrieb Telefonica eine Zeit lang für jeden eingehenden Anruf zwei Cent gut. Das Oberlandesgericht München gab am 12.12.2019 nach mehrjährigem Rechtsstreit einem Kunden Recht, der das "Easy-Money"-Versprechen wörtlich genommen und insgesamt 508 Prepaid-Karten der Telefonica-Marke O2 gekauft hatte. Den zur Kundenwerbung gedachten Marketinggag wandelte er in ein lukratives Geschäftsmodell um, indem er Wahlwiederholungs-Apps nutzte, um sich permanent selbst anzurufen.

Revision nicht zugelassen

Diesen Trick nutzten auch andere O2-Kunden, allerdings ist bisher kein Fall bekannt geworden, bei dem es um eine derart hohe Summe ging. Der Weg zum leicht verdienten Geld war dann allerdings schwierig und führte über zwei Gerichtsinstanzen: Telefonica hatte die 508 Karten 2015 zuerst sperren lassen, danach die Verträge gekündigt und schließlich die Auszahlung des Guthabens verweigert. Der Kunde zog vor Gericht und setzte sich nun schlussendlich durch. Der 8. Zivilsenat des Münchner OLG ließ die Revision nicht zu.

Telefonica sah Verstoß gegen Treu und Glauben

Das Argument des Konzerns: Der Kunde habe sowohl gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als auch gegen Treu und Glauben verstoßen. Letzteres bezieht sich darauf, dass die Zwei-Cent-Gutschrift pro Anruf nicht dafür gedacht war, dass sich die Kundschaft mit Computerhilfe tausendfach selbst anruft.

OLG begründet Entscheidung rein prozessual

Mit der Frage, ob der Mann gegen Treu und Glauben verstoßen hat, hat sich das Gericht nicht beschäftigt. "Das haben wir nicht entscheiden müssen", sagte der Vorsitzende Richter Herbert Lechner – und das hat Telefonica sich offensichtlich selbst zuzuschreiben. "Das ist eine Entscheidung aus rein prozessualen Gründen", betonte der Vorsitzende.

Telefonica dokumentierte Herkunft des Guthabens zu spät

Denn Telefonica hatte bis kurz vor Ende des Verfahrens keinerlei Dokumentation vorgelegt, wie die Guthaben auf den 508 Prepaid-Karten zustande gekommen waren. Ein Teil der 225.000 Euro war durch reguläres Aufladen der Karten gespeichert worden, diese Summe würde dem Kunden in jedem Fall zustehen. "Diese Aufteilung hat die Beklagte" – also Telefonica – "erst eine Woche vor dem Termin vorgenommen", sagte der Vorsitzende. Das war den Richtern zu spät.

Gebrauchte Karten mit "Easy-Money"-Funktion hoch im Kurs

Telefonica hat die "Easy-Money"-Tarife längst aus dem Angebot genommen, doch gebraucht werden die Karten für ein Vielfaches des ursprünglichen Preises immer noch gehandelt. Wie dem O2-Tarifarchiv im Internet zu entnehmen, kostete eine Karte ohne Handy ursprünglich 20 Euro. Aktuell sind die Karten auf Ebay ab 500 Euro aufwärts zu haben.

Klageforderung nicht ganz durchgedrungen

Der klagende O2-Kunde forderte von Telefonica sogar über 300.000 Euro, den Wert seiner 508 Karten hatte er wegen der hohen Gebrauchtpreise mit 100.000 Euro veranschlagt. Das zu berücksichtigen allerdings lehnte das Gericht ab.

OLG München, Entscheidung vom 12.12.2019

Redaktion beck-aktuell, 12. Dezember 2019 (dpa).