Verein will generelles Verbot
Es war die zweite Niederlage des Nichtrauchervereins: Vor einem Jahr hatte schon das Landgericht München in der ersten Instanz die Klage abgewiesen. Die nächste Etappe wird der Bundesgerichtshof in Karlsruhe sein: Pro Rauchfrei will den Streit durch alle Instanzen durchfechten, notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof, wie der Vorsitzende Siegfried Ermer nach dem Urteil sagte. Ziel von Pro Rauchfrei ist es, den Zigarettenverkauf in Automaten in Deutschland grundsätzlich zu verbieten. "Deutschland ist das einzige Land, in dem es überhaupt noch Zigarettenautomaten gibt", sagte Ermer.
Automat an Supermarktkasse nur "Verkaufsmodalität"
Die EU-Tabakrichtlinie schreibt vor, dass auf Zigarettenpackungen große abschreckende Fotos gezeigt werden müssen. Zusammen mit Warnungen wie "Rauchen ist tödlich" müssen diese Bilder mindestens zwei Drittel der Fläche auf den Vorder- und Rückseiten der Packungen einnehmen. In vielen Supermärkten sind die Fotos im Verkaufsautomaten aber verdeckt. Die Richter am OLG argumentierten ähnlich wie das LG vor einem Jahr: Die Schockbilder müssen im Moment des Kaufs auf der Zigarettenschachtel zu sehen sein – doch der Automat an der Supermarktkasse ist demnach keine Verpackung, sondern eine "Verkaufsmodalität".