OLG München: Supermärkte dürfen Zigaretten-Ekelbilder verdecken

Supermärkte müssen die Ekelbilder auf Zigarettenschachteln auch künftig nicht für sämtliche Kunden sichtbar an der Kasse präsentieren. Das Oberlandesgericht München wies am 25.07.2019 eine Klage der Initiative Pro Rauchfrei ab, mit der zwei Edeka-Geschäften verboten werden sollte, die Schockfotos von Krebsgeschwüren, faulen Zähnen und schwarzen Lungen im Verkaufsautomaten zu verdecken. "Wir meinen, dass die Klage nichtbegründet ist", sagte der Vorsitzende Richter Andreas Müller am 25.07.2019.

Verein will generelles Verbot

Es war die zweite Niederlage des Nichtrauchervereins: Vor einem Jahr hatte schon das Landgericht München in der ersten Instanz die Klage abgewiesen. Die nächste Etappe wird der Bundesgerichtshof in Karlsruhe sein: Pro Rauchfrei will den Streit durch alle Instanzen durchfechten, notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof, wie der Vorsitzende Siegfried Ermer nach dem Urteil sagte. Ziel von Pro Rauchfrei ist es, den Zigarettenverkauf in Automaten in Deutschland grundsätzlich zu verbieten. "Deutschland ist das einzige Land, in dem es überhaupt noch Zigarettenautomaten gibt", sagte Ermer.

Automat an Supermarktkasse nur "Verkaufsmodalität"

Die EU-Tabakrichtlinie schreibt vor, dass auf Zigarettenpackungen große abschreckende Fotos gezeigt werden müssen. Zusammen mit Warnungen wie "Rauchen ist tödlich" müssen diese Bilder mindestens zwei Drittel der Fläche auf den Vorder- und Rückseiten der Packungen einnehmen. In vielen Supermärkten sind die Fotos im Verkaufsautomaten aber verdeckt. Die Richter am OLG argumentierten ähnlich wie das LG vor einem Jahr: Die Schockbilder müssen im Moment des Kaufs auf der Zigarettenschachtel zu sehen sein – doch der Automat an der Supermarktkasse ist demnach keine Verpackung, sondern eine "Verkaufsmodalität".

OLG München, Urteil vom 25.07.2019

Redaktion beck-aktuell, 25. Juli 2019 (dpa).