Händler sieht "fast" einen Betrug
Laut einem Gutachten waren etwa im "Original bayerischen Bierlikör“ weder Doppelbock noch Bockbier, im Klostertrunk "Naturkraft“ kein Löwenzahn und Honig enthalten, wie es eigentlich hätte sein sollen. Es sei wichtig, "dass diese Inhaltsstoffe als Naturprodukte vorhanden sind“, betonte der Anwalt des Händlers, Peter Dürr, am 28.06.2017. Es sei "ein enormer Schaden" entstanden. "Wir sind ja schon fast beim Betrug.“ Der Anwalt der Schnapsbrennerei, Werner Jost, sagte hingegen, die Getränke seien alle verkehrsfähig gewesen. "Es gab lediglich Meinungsverschiedenheiten hinsichtlich der Ingredienzen."
Händler verkaufte die Ware trotz seiner Bedenken
Doch die Kostbarkeiten der Natur und der Alkoholgehalt spielten am Ende rechtlich keine Rolle. Denn die Alkoholika wurden problemlos verkauft - allerdings wussten die Abnehmer freilich nichts von den Mängeln. Dennoch strich der Händler die Erträge ein. Und damit sei er zahlungspflichtig, meinte das Gericht. Man könne höchstens an "eine gewisse Minderung“ denken. Die Streithähne einigten sich schließlich auf einen Vergleich über 41.000 Euro, die der Händler überweisen muss. Der war sauer: "Recht haben und Recht kriegen sind zweierlei.“