OLG München: Streit um Biergehalt in "Bayerischem Bierlikör" beigelegt

Das Oberlandesgericht München hat einen langjährigen Bierlikör-Streit zwischen einem Schnapsproduzenten aus Österreich und einem Händler aus Bayern beendet. Der Vertreiber von Klosterprodukten hatte sich geweigert, Rechnungen in Höhe von rund 46.000 Euro zu bezahlen, weil er vier Produkte hinsichtlich Qualität, Inhalt und Alkoholgehalt für mangelhaft hält. Am Ende einigten sich die Parteien  in einem Vergleich auf 41.000 Euro, die der Händler überweisen muss. Das Gericht hatte angemerkt, dass der Händler die Waren gleichwohl verkauft und so Einnahmen generiert habe.

Händler sieht "fast" einen Betrug

Laut einem Gutachten waren etwa im "Original bayerischen Bierlikör“ weder Doppelbock noch Bockbier, im Klostertrunk "Naturkraft“ kein Löwenzahn und Honig enthalten, wie es eigentlich hätte sein sollen. Es sei wichtig, "dass diese Inhaltsstoffe als Naturprodukte vorhanden sind“, betonte der Anwalt des Händlers, Peter Dürr, am 28.06.2017. Es sei "ein enormer Schaden" entstanden. "Wir sind ja schon fast beim Betrug.“ Der Anwalt der Schnapsbrennerei, Werner Jost, sagte hingegen, die Getränke seien alle verkehrsfähig gewesen. "Es gab lediglich Meinungsverschiedenheiten hinsichtlich der Ingredienzen."

Händler verkaufte die Ware trotz seiner Bedenken

Doch die Kostbarkeiten der Natur und der Alkoholgehalt spielten am Ende rechtlich keine Rolle. Denn die Alkoholika wurden problemlos verkauft - allerdings wussten die Abnehmer freilich nichts von den Mängeln. Dennoch strich der Händler die Erträge ein. Und damit sei er zahlungspflichtig, meinte das Gericht. Man könne höchstens an "eine gewisse Minderung“ denken. Die Streithähne einigten sich schließlich auf einen Vergleich über 41.000 Euro, die der Händler überweisen muss. Der war sauer: "Recht haben und Recht kriegen sind zweierlei.“

Redaktion beck-aktuell, 29. Juni 2017 (dpa).

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