Stier-Skulptur vor Laden muss standsicher aufgestellt sein

Der Besitzer einer bayerischen Metzgerei in Krailing muss 10.000 Euro Schmerzensgeld bezahlen, weil eine Stier-Skulptur vor seinem Laden auf einen Jungen fiel und diesen verletzte. Die Skulptur sei nicht standsicher aufgestellt gewesen, befand das Oberlandesgericht München in einem am 12.11.2020 veröffentlichten Urteil. Die Metzgerei habe damit rechnen müssen, dass Kinder auf die Skulptur klettern werden.

Vorinstanz hatte Klage noch abgewiesen

Die massive, 200 Kilogramm schwere Bronze-Skulptur war im Jahr 2016 umgekippt. Ein damals sechs Jahre alter Junge quetschte sich dabei die Hand, ein Teil eines Fingers musste amputiert werden. Der Junge und sein Vater klagten auf Schmerzensgeld in Höhe von knapp 9.000 Euro. Das Landgericht München II hatte die Klage noch mit der Begründung abgewiesen, es spreche viel dafür, dass der Junge sich nicht nur gegen die Skulptur gelehnt, sondern auf ihr gespielt habe.

OLG: Figur hätte unter keinen Umständen kippen dürfen

Das OLG befand dies jedoch für unerheblich: "Da der Beklagte im öffentlichen Raum vor seinem Ladengeschäft die Skulptur aufgestellt hatte, musste er auch (...) damit rechnen, dass Kinder mit und auf der Tierfigur spielen, versuchen, sich an den Hörnern hochzuziehen, den Stier besteigen und auch auf der Skulptur herumturnen", heißt es in der Entscheidung. Der Metzger hätte dafür sorgen müssen, dass die Skulptur "unter keinen Umständen, ganz egal, wie Kinder mit diesem Stier spielen, nach vorne kippt."

OLG München

Redaktion beck-aktuell, 13. November 2020 (dpa).