Lkw-Kar­tell: Pro­zess könn­te neu auf­ge­rollt wer­den

70.000 Käu­fer von an­geb­lich über­teu­er­ten Lkws kön­nen doch noch auf Scha­dens­er­satz hof­fen. Nach vor­läu­fi­ger Ein­schät­zung des OLG Mün­chen ist das erst­in­stanz­li­che Ur­teil auf­zu­he­ben und das Ver­fah­ren an das LG Mün­chen I zu­rück­zu­ver­wei­sen. Die­ses hatte eine Sam­mel­kla­ge gegen meh­re­re Lkw-Her­stel­ler ab­ge­wie­sen.

500 Mil­lio­nen Euro Scha­den­er­satz for­dern die Käu­fer von MAN, Daim­ler, Iveco und Volvo/Re­nault. Das Land­ge­richt wies die Sam­mel­kla­ge des Rechts­dienst­leis­ters Fi­nan­ci­al­right Claims als teils un­zu­läs­sig, teils un­be­grün­det ab. Das Ober­lan­des­ge­richt kam nun im Be­ru­fungs­ver­fah­ren zu einer an­de­ren Be­wer­tung. Viele Fra­gen seien offen, der Fall sei noch nicht ent­schei­dungs­reif, sagte der Vor­sit­zen­de Rich­ter An­dre­as Mül­ler. Wann das OLG ab­schlie­ßend ent­schei­det, war zu­nächst nicht ab­seh­bar. 

Die Ab­tre­tung der Scha­den­er­satz­for­de­run­gen an den In­kas­so- und Rechts­dienst­leis­ter Fi­nan­ci­al­right Claims sei nach vor­läu­fi­ger Ein­schät­zung des Se­nats je­den­falls rech­tens. Die Bün­de­lung der An­sprü­che sei zu­läs­sig. Fi­nan­ci­al­right Claims tritt als al­lei­ni­ger Klä­ger auf und be­kommt im Er­folgs­fall 33% Pro­vi­si­on. Auch die vom LG an­ge­nom­me­ne Un­be­stimmt­heit der Klage liege nicht oder nach Kor­rek­tu­ren nicht mehr vor, sagte der Se­nats­vor­sit­zen­de. Vom LG als un­zu­läs­sig zu­rück­ge­wie­se­ne An­trä­ge seien nach vor­läu­fi­ger Ein­schät­zung des Se­nats hin­rei­chend be­stimmt. 

Klä­ger-An­walt Alex Pe­tra­sin­cu äu­ßer­te sich er­freut. Die Ein­schät­zung des OLG sei im Ein­klang mit der Recht­spre­chung des BGH. Eine Daim­ler-Spre­che­rin sagte: "Wir sind nach wie vor davon über­zeugt, dass un­se­ren Kun­den kein Scha­den ent­stan­den ist." Die EU-Kom­mis­si­on hatte gegen DAF, Daim­ler, Iveco, Sca­nia und Volvo/Re­nault ein Bu­ß­geld von fast vier Mil­li­ar­den Euro wegen Kar­tell­ver­stö­ßen ver­hängt. Die Lkw-Kon­zer­ne hat­ten von 1997 bis 2011 Ver­kaufs­prei­se aus­ge­tauscht. MAN war als Kron­zeu­ge straf­frei aus­ge­gan­gen.

Redaktion beck-aktuell, ak, 5. Oktober 2023 (dpa).

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